Klatsche für die Bundesagentur für Arbeit
Haushaltsrechtliche Befristung von Arbeitsverhältnissen bei der Bundesagentur für Arbeit: Bundesagentur für Arbeit folgt einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Verfahren zur endgültigen Unterbringung der betroffenen Beschäftigten noch nicht abgeschlossen
(24.08.11) - Rund 4.000 bisher befristet Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das ist nötig geworden, nachdem das Bundesarbeitsgericht im März 2011 in einem Urteil festgestellt hatte, dass die BA die Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht damit begründen könne, dass ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan Haushaltsmittel für befristete Arbeitsverträge vorsehe.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6657) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6524) weiter schreibt, ist das Verfahren zur endgültigen Unterbringung der betroffenen Beschäftigten noch nicht abgeschlossen. Für die überwiegende Zahl der Mitarbeiter sei aber bereits eine passgenaue Stelle gefunden worden, heißt es in dem Schreiben.
In ihren Vorbemerkungen hatten die Fragesteller darauf aufmerksam gemacht:
Die Bundesagentur für Arbeit kann sich … nicht auf die entsprechende Regelung zum Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7) berufen, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind und er entsprechend beschäftigt wird. Befristete Arbeitsverträge mit dem Sachgrund 'Haushalt' können nicht rechtswirksam abgeschlossen werden. In Konsequenz des Urteils hat die Bundesagentur für Arbeit damit begonnen, die betroffenen befristet Beschäftigten in Dauerarbeitsverhältnisse zu übernehmen."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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