Keine Privatisierung durch TiSA-Abkommen


Als plurilaterales Abkommen mit bisher 23 Teilnehmerländern konzipiert
Es ist auf deutsche und vor allem EU-Initiative hin gelungen, die Verhandlungen auf die sog. GATS-Systematik einzustellen

(25.09.14) - Durch das plurilaterale Dienstleistungsabkommen "Trade in Services Agreement" (TiSA) soll es keine Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen in Deutschland geben. Dies sei "weder Ziel noch Inhalt der TiSA-Verhandlungen", versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2447) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (18/2156).

TiSA ist nach Angaben der Regierung als plurilaterales Abkommen mit bisher 23 Teilnehmerländern konzipiert. Die EU mit ihren 28 Mitgliedsländern zähle dabei als ein Teilnehmerstaat. Bei der Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1913.

Die Bundesregierung hatte in ihren Vorbemerkungen erläutert:
"Das 'Trade in Services Agreement' (TiSA) ist als plurilaterales Dienstleistungsabkommen mit bisher 23 Teilnehmerländern konzipiert. Die Europäische Union (EU) mit ihren 28 Mitgliedsländern zählt dabei als ein Teilnehmerstaat. Der Zugang steht dabei allen WTO-Mitgliedstaaten (WTO – Welthandelsorganisation) offen. Ziel von TiSA ist neben einer Verbesserung des Marktzugangs im Dienstleistungssektor vor allem auch, Impulse für die stockende Doha-Runde der Welthandelsorganisation WTO zu setzen und das plurilaterale Abkommen später möglichst in der WTO zu 'multilateralisieren'. Dies bedeutet, dass die Ergebnisse von TiSA später allen anderen WTO-Staaten zugute kommen sollen, auch ohne dass diese dafür eigene Marktöffnungen vornehmen müssen. Neben der EU gehören u. a. die USA, Australien, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Israel, Japan, Korea, Mexiko, Pakistan und die Türkei zu den Teilnehmerstaaten von TiSA.

Die Europäische Kommission hat für diese Verhandlungen am 18. März 2013 ein Mandat vom Ministerrat der EU erhalten. Das Mandat enthält alle aus deutscher Sicht wichtigen Elemente. Inzwischen haben auch Uruguay und China einen Beitrittswunsch zu den Verhandlungen erklärt, der z. Z. noch von den USA, Kanada und Japan überprüft wird.

Bisher haben sieben Verhandlungsrunden stattgefunden. Ein Angebotsaustausch, in dem von den verhandelnden Staaten angezeigt wird, welche Bereiche der Dienstleistungswirtschaft unter welchen Bedingungen geöffnet werden sollen (sog. Verpflichtungslisten), hat zwischen November 2013 und Februar 2014 stattgefunden. Derzeit konzentriert sich die Diskussion aber neben der Formulierung des eigentlichen Abkommenstextes auf die sog. Sektorpapiere, in denen für ausgewählte Sektoren horizontale Regeln entwickelt werden.

Es ist auf deutsche und vor allem EU-Initiative hin gelungen, die Verhandlungen auf die sog. GATS-Systematik einzustellen (GATS – General Agreement on Trade in Services, das WTO-Dienstleistungsabkommen). Dies bedeutet, dass jedes Land individuell entscheidet, welche Dienstleistungssektoren geöffnet werden sollen, und welche nicht, ohne dass mögliche Verpflichtungen der anderen TiSA-Partner darauf Einfluss haben. Außerdem sollen wesentliche Definitionen, z. B. was man unter 'Marktzugang' oder 'Gleichbehandlung' versteht, analog GATS ausgestaltet werden. Dies gilt auch für den Anwendungsbereich des Abkommens.

Aus abstrakten Definitionen – oder dem grundsätzlichen Anwendungsbereich – eines solchen Abkommens können aber noch keinerlei konkrete Verpflichtungen für die einzelnen Mitgliedstaaten von TiSA abgeleitet werden, denn die Mitgliedstaaten definieren in den Verpflichtungslisten genau, unter welchen Bedingungen und welche Bereiche sie für die anderen Mitgliedsländer öffnen wollen. Das deutsche und EU-Interesse liegt bei diesem Abkommen insbesondere in den Marktöffnungen in interessanten Märkten, die für unsere hochleistungsfähigen Dienstleistungsunternehmen von Interesse sind, und in denen sie bislang noch viele Beschränkungen oder Diskriminierungen erfahren.

Außerdem ist es unser Interesse, die TiSA-Verhandlungen später in einen multilateralen Zusammenhang von dem WTO-Dienstleistungsabkommen GATS zu überführen. Politische Sensibilitäten haben die EU und Deutschland von Beginn der Verhandlungen an besonders berücksichtigt. Das gilt insbesondere für die Bereiche der öffentlichen Dienstleistungen und kulturellen Dienstleistungen, in denen die Bundesländer eine Vielzahl von Regelungszuständigkeiten haben. Dem wird auch im Mandatstext Rechnung getragen. Es ist sichergestellt, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat regelmäßig über die Verhandlungen und evtl. Verhandlungsfortschritte informiert werden."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen