Bürokratiekostenbelastung unvermindert hoch


Wirtschaft wird mit 47,66 Milliarden Euro Bürokratiekosten belastet, 25,1 Milliarden Euro gehen auf EU-Regelungen zurück
Als ein Beispiel für den Bürokratieabbau wird in der Unterrichtung die automatisierte Verdachtsanzeige durch Finanzdienstleister beim Verdacht auf Geldwäsche genannt


(26.01.10) - Die Belastung der deutschen Wirtschaft durch Informationspflichten, die auf die europäische Bürokratie zurückgehen, sei inzwischen mit 25,1 Milliarden Euro höher als die aufgrund nationaler Regelungen entstandenen Informationspflichten. Diese allein vom nationalen Gesetzgeber veranlassten Belastungen würden rund 22,5 Milliarden Euro betragen, teilt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (17/300) vorgelegten Bericht über die Anwendung des Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus mit. Ermittelt wurden 9.199 Informationspflichten für die Wirtschaft, die zu Kosten von insgesamt 47,66 Milliarden Euro führten.

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, habe sie eine Reihe von Informationspflichten bereits abgeschafft und die Bürokratiekostenbelastung damit verringert werden können. Durch 292 Maßnahmen seien die Bürokratiekosten um 6,704 Milliarden Euro gesunken. Auf europäischer Ebene seien 48 Entlastungsvorschläge der Kommission vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen worden.

Es handele sich dabei besonders um die Befreiung von Kleinstunternehmen von den Vorgaben zur handelsrechtlichen Rechnungslegung. Insgesamt sollten auf EU-Ebene 72 Rechtsakte zurückgenommen werden. Würden alle Mitgliedsländer ihre auf diesen Rechtsakten beruhenden Regelungen auch zurücknehmen, könnten Bürokratiekosten von insgesamt rund 124 Milliarden Euro vermieden werden.

Als ein Beispiel für den Bürokratieabbau wird in der Unterrichtung die automatisierte Verdachtsanzeige durch Finanzdienstleister beim Verdacht auf Geldwäsche genannt. Bei Vorliegen eines elektronischen Personalausweises könne die Verdachtsanzeige über ein elektronisches Formular direkt an das Bundeskriminalamt geschickt werden, das die Anzeigen an die zuständigen Landes- und Strafverfolgungsbehörden weiterleite. In Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis könnten allein in diesem Fall knapp 124 Millionen Euro Bürokratiekosten vermieden werden.

Durch den Wegfall der Lohnsteuerkarten und die Einführung des elektronischen Abrufverfahrens für Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELSTERLohn II) komme es zu Entlastungen in Höhe von 202,08 Millionen Euro.

Die Anhebung der Untergrenze für die Buchführungspflicht von 350.000 auf 500.000 Euro bringe Entlastungen in Höhe von 306,8 Millionen Euro. Auch durch die Anhebung der Gewinngrenze für die Buchführungspflicht von 30.000 auf 50.000 Euro werde die Wirtschaft um 113,1 Millionen Euro entlastet. Die Banken sparten 150 Millionen Euro durch den Wegfall der Pflicht zur Erstellung von Jahresbescheinigungen bei Kapitalerträgen, schreibt die Bundesregierung.

Die Arbeitgeber würden 75 Millionen Euro durch den Wegfall der Verpflichtung einsparen, schriftliche Bescheinigungen zur monatlichen Meldung von Einkommensdaten auszustellen. Diese Aufgabe werde jetzt im Rahmen des elektronischen Meldesystems ELENA durchgeführt. Insgesamt soll es durch ELENA zu Einsparungen in Höhe von 82 Millionen Euro kommen. Da für geringfügig Beschäftigte mit schwankendem Arbeitsentgelt in privaten Haushalten nur noch halbjährig Beitragsnachweise erstellt werden müssen, würden pro Haushalt 20 Euro und sechs Arbeitsstunden eingespart, teilt die Regierung weiter mit. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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