Rechtsgutachten der Bundesregierung


Studien und Forschungsvorhaben sollen dem Erkenntnisgewinn für die Öffentlichkeit und der Bundesregierung dienen
Aber immer wieder werden diese Studien nicht veröffentlicht



In der Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/13569) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13458), welche Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben, Strategiepapiere und Monitorings das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit Oktober 2013 in welchem finanziellen Umfang und mit welcher Laufzeit bei welchem Institut oder Dienstleister in Auftrag gegeben hat, verweist die Regierung auf schon früher erteilte Antworten (18/13360, 18/13183).

In der aus dem August 2017 stammenden Antwort (18/13360) listet die Bundesregierung Beratungsaufträge und Aufträge für Gutachten auf, die von ihr in der ablaufenden Wahlperiode vergeben wurden.

In einer aus dem Juli 2017 stammenden Antwort (18/13183) geht zudem hervor, welche Vertreter von Unternehmen aus der Versicherungswirtschaft, der Bauwirtschaft sowie dem Bereich der Gesellschafter des Mautbetreibers Toll Collect in von der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eingesetzte Kommissionen und Gremien im Kontext der Bundesfernstraßengesellschaft berufen wurden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Vorbemerkung der Fragesteller
Studien und Forschungsvorhaben sollen dem Erkenntnisgewinn für die Öffentlichkeit und der Bundesregierung dienen. Die Veröffentlichung ermöglicht es, sachliche Grundlagen politischer Entscheidungen nachzuvollziehen. Doch immer wieder gibt die Bundesregierung auch Studien in Auftrag, die nicht veröffentlicht werden oder lässt Strategiepapiere und Monitorings von Agenturen erstellen, ohne die Urheberschaft bei der Veröffentlichung kenntlich zu machen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.09.17
Home & Newsletterlauf: 27.10.17



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