Mit Kreditmediator gegen Kreditklemme


Kreditvergabe von Großbanken an Unternehmen stärker gesunken als die Kreditvergabe von Sparkassen und Kreditgenossenschaften
Vergütung des Kreditmediators: Kreditmediator erhält 220.000 Euro pro Jahr


(31.03.10) - Der beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Kreditmediator der Bundesregierung, Hans-Joachim Metternich, erhält eine jährliche Vergütung von 220.000 Euro zuzüglich der gegebenenfalls noch anfallenden Mehrwertsteuer. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1055) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit.

Die Höhe der Gehälter der Mitarbeiter des Kreditmediators orientiere sich "am üblichen Gehaltsrahmen", heißt es in der Antwort auf die Frage, ob die Mitarbeiter mit Monatsgehältern von 15.000 Euro weit mehr verdienen würden als ein Staatssekretär mit 11.000 Euro.

Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort, dass die Kreditvergabe von Großbanken an Unternehmen stärker gesunken sei als die Kreditvergabe von Sparkassen und Kreditgenossenschaften.

Dem Bundesfinanzministerium zufolge ging die Kreditvergabe der Großbanken im vergangenen Jahr um 6,6 Prozent zurück, während die Sparkassen 3,4 Prozent und die Kreditgenossenschaften 5,5 Prozent mehr Kredite ausgaben. Allerdings sank die Kreditausgabe der Zweigstellen ausländischer Banken mit 27,1 Prozent weit stärker als die der Großbanken. Die Landesbanken geben ebenfalls weniger Kredite aus (minus 6,4 Prozent).

Im Januar 2010 hätten die Groß- und Landesbanken ihre Kreditbestände jedoch wieder "erkennbar erhöht", teilt die Regierung weiter mit.

Die Höhe der Zinsen in Deutschland ist nach Angaben der Regierung nicht reguliert. Seit der Aufhebung der Zinsverordnung zum 1. April 1967 würden Kreditinstitute bei der Festlegung ihrer Soll- und Habenzinsen keiner Bindung mehr unterliegen. Die Festlegung der Zinsen unterliege grundsätzlich der Vertragsfreiheit. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen