Cross-Border-Leasing und Finanzmarktkrise


Keine gesetzlichen Korrekturen bei Cross-Border-Leasing: Die deutsche Bundesregierung beurteilt Leasing als wichtiges Finanzierungselement der deutschen Wirtschaft
Beurteilung der Cross-Border-Leasing-Verträge sei nach amerikanischem Recht vorzunehmen


(15.01.09) - Der deutschen Bundesregierung liegen keine belastbaren Informationen darüber vor, wie viele Kommunen in den einzelnen Bundesländern Cross-Border-Leasing-Verträge abgeschlossen haben und welche Infrastrukturvorhaben schwerpunktmäßig davon betroffen sind. Dies erklärt sie in ihren Antworten (16/11518, 16/11519) auf zwei Kleine Anfragen der Linksfraktion (16/11017) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/10967). Die Bundesregierung beurteilt Leasing als wichtiges Finanzierungselement der deutschen Wirtschaft, heißt es weiter. Gesetzliche Korrekturen seien nicht notwendig. Die Beurteilung der Cross-Border-Leasing-Verträge sei nach amerikanischem Recht vorzunehmen, welches aufgrund der unerwünschten Steuersparwirkung geändert worden sei.
"
Vorbemerkung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Anfrage:
"Die Finanzmarktkrise stellt auch die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Eine besondere Bedeutung könnte hierbei den so genannten Cross-Border-Leasing-Geschäften (CBL) zukommen. Nach Medienberichten wurden ca. 150 Leasing-Abkommen zwischen Kommunen und US-Investoren geschlossen. Aufgrund der spezifischen Vertragsgestaltung von CBL könnten sich erhebliche Auswirkungen für die kommunalen Finanzen insbesondere dann ergeben, wenn die Kommunen für die Solvenz bzw. das Ratingniveau von Banken und Versicherungen bürgen bzw. sicherstellen müssten. Nun hat nach Berichten der "taz" vom 3. November dieses Jahres die Internal Revenue Service die US-Investoren zudem aufgefordert, ihre Cross-Border-Leasing-Verträge mit kommunalen Unternehmen bis Ende dieses Jahres vorfristig zu beenden."

Vorbemerkung der der Linksfraktion zur Anfrage:
Nicht nur Kommunen haben so genannte Cross-Border-Leasing-Verträge (CBL-Verträge) mit US-Investoren abgeschlossen, sondern unter anderem auch die bundeseigene Deutsche Bahn AG. Bei einem solchen Geschäft wird Ausrüstung oder Infrastruktur an einen US-Investor auf Zeit verkauft und gleichzeitig von ihm zurück geleast. Der Verkaufserlös wird zum überwiegenden Teil auf einer Depotbank geparkt und von diesem Betrag die Leasingraten sowie später die Rückkaufsumme bezahlt. Zusätzlich werden die CBL-Verträge über Versicherungen abgesichert.

Im Zuge der Finanzkrise sind beteiligte Depotbanken und CBL-Versicherer, wie die US-amerikanische American International Group (AIG), in ihrem Rating, also der Beurteilung ihrer Bonität, herabgestuft worden. Der deutsche CBL-Partner muss in einem solchen Fall unter Umständen die Bank wechseln bzw. die Versicherungen aufstocken. Beides kostet zusätzlich Geld. Gleichzeitig sind die CBL-Verträge von anderer Seite unter Druck geraten. Cross-Border-Leasing-Geschäfte sind in den USA seit 2004 per Gesetz verboten. Doch auch die Altverträge stehen unter Beschuss. Da Verkauf und Eigentümerwechsel nur vorgetäuscht worden seien, kämen die Steuerersparnisse, die die US-Investoren geltend gemacht hatten, einem Steuerbetrug gleich. Der Internal Revenue Service der US-Steuerbehörde hat die etwa 100 US-Investoren aufgefordert, die CBL-Verträge vorfristig bis zum 31. Dezember 2008 aufzulösen.
(Deutscher Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen