Finanzierung der Verbraucherarbeit


Verbraucherschutz: Kartellbußgelder fließen nicht der Verbraucherarbeit zu
Internetseite lebensmittelwarnung.de noch in diesem Jahr freigeschaltet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden


(16.08.11) - Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Praxis, die vom Bundeskartellamt vereinnahmten Bußgelder direkt dem Bundeshaushalt zufließen zu lassen, weiterhin gültig ist. Das geht aus ihrer Antwort (17/6688) auf die Kleine Anfrage der SPD (17/6557) hervor.

Laut Fraktion hatte die zuständige Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) im Dezember 2009 vorgeschlagen, Kartellbußgelder zur Finanzierung der Verbraucherarbeit zu verwenden. Die Regierung betont, sie habe allerdings die Errichtung der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz, insbesondere durch die Bereitstellung von zehn Millionen Stiftungskapital, unterstützt. Sie erwarte dadurch eine Stärkung der Verbraucherarbeit.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, solle die Internetseite www.lebensmittelwarnung.de noch in diesem Jahr freigeschaltet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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