AfD sieht Meinungsfreiheit bedroht


Für die Datenschutz-Grundverordnung fordert die AfD-Fraktion eine Erweiterung des Artikel 85 um ein Medienprivileg für Blogger, Fotografen und Öffentlichkeitsarbeiter zur journalistischen Berichterstattung
Zudem fordert sie die gesetzliche Festschreibung einer diskriminierungsfreien Datenübertragung



Nach Ansicht der AfD-Fraktion richten sich die Bestimmungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, der EU-Urheberrechtsreform und der Datenschutz-Grundverordnung gegen das grundgesetzlich verankerte Recht auf freie Meinungsfreiheit. In ihrem entsprechenden Antrag (19/10172) fordert sie die ersatzlose Streichung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und tritt dafür ein, dass privaten Plattformanbietern keine Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden übertragen werden.

Beibehalten will die AfD allerdings die Regelung des Gesetzes in Paragraf 5, nach der Anbieter sozialer Netzwerke einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen müssen sowie für Auskunftsersuche einer inländischen Strafverfolgungsbehörde eine empfangsberechtigte Person, die innerhalb von 48 Stunden nach Zugang antworten muss.

Für die Datenschutz-Grundverordnung fordert die Fraktion eine Erweiterung des Artikel 85 um ein Medienprivileg für Blogger, Fotografen und Öffentlichkeitsarbeiter zur journalistischen Berichterstattung. Ebenso möchte die Fraktion, dass der Einsatz von Upload-Filtern im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie ausgeschlossen wird. Zudem fordert sie die gesetzliche Festschreibung einer diskriminierungsfreien Datenübertragung. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 07.06.19
Newsletterlauf: 01.07.19


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