Antrag gegen Upload-Filter
EU-Urheberrechtsrichtlinie – Upload-Filter verhindern
Freiheit der Meinungsäußerung gewährleisten
Die Deutsche Bundesregierung soll sich nach dem Willen der AfD-Fraktion dafür einsetzen, bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie den Einsatz von Upload-Filtern auszuschließen. Sie solle klarstellen, dass Diensteanbieter keine Blockade von nutzergenerierten Inhalten auf der Basis von automatisierten Upload-Filtern vornehmen müssen, um den Vorteil einer Befreiung von der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für das Teilen von Online-Inhalten zu erlangen, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/9969).
Für den Fall, dass eine Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht unter Beachtung dieser Vorgabe nicht möglich ist, solle sich die Bundesregierung umgehend auf europäischer Ebene für eine Änderung von Artikel 17 der Richtlinie einsetzen mit dem Ziel, dass der Einsatz automatisierter Upload-Filter durch Diensteanbieter ausgeschlossen werden kann. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 13.05.19
Newsletterlauf: 27.06.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.