Ausdehnen der EU-Zuständigkeiten
Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verletzt?
AfD kritisiert EWF-Kommissionsvorschlag
Die EU-Kommission verletzt mit ihrem Vorschlag (KOM(2017) 827 final) zur Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds (EWF) nach Ansicht der AfD-Fraktion die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. In einem Antrag (19/593) argumentiert die Fraktion, dass der Kommissionsvorschlag auf keiner validen Rechtsgrundlage basiere. Der Vorschlag überschreite die Grenzen des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung der EU.
Der von der Kommission angeführte Artikel 352 AEUV sei kein "Freibrief für ein generelles, beliebiges Ausdehnen der Zuständigkeitskompetenzen der EU über die vertraglich definierten Grenzen hinaus", heißt es in dem Antrag, der am Donnerstag erstmals im Plenum beraten wird.
Die Fraktion kritisiert in dem Antrag zudem, dass mit dem Kommissionsvorschlag zum EWF auch die haushaltspolitische Einbindung des Parlaments entfallen würde. Diese sei im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch eine "zwingende haushaltsverfassungsrechtliche Rückbindung des deutschen Vertreters im ESM an den Bundestag" noch gegeben, wenn auch eingeschränkt, schreibt die Fraktion.
Der Antrag ist als "Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon" formuliert. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.02.18
Home & Newsletterlauf: 21.03.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.