Sicherung der Gentechnikfreiheit


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Der Bund muss nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine rechtssichere Regelung und bundesweit gültige Anbauverbote für gentechnisch verändert Pflanzen sorgen. Die Abgeordneten fordern in einem Antrag zur Sicherung der Gentechnikfreiheit in Deutschland (18/10028) die Bundesregierung auf, den vom Bundesrat vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes (18/6664) aufzugreifen und zügig umzusetzen.

Die Grünen meinen, dass der Gesetzentwurf der Länderkammer die Rechte und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern sinnvoll regelt. Weil die Gen-Forschung derweil beträchtliche Fortschritte gemacht habe, verlangen die Grünen von der Regierung auf der EU-Ebene für eine Klarstellung hinsichtlich der rechtlichen Einstufung neuer gentechnischer Verfahren und auf deren Regulierung gemäß Freisetzungsrichtlinie einzutreten. Produkte, die aus neuen Verfahren entstehen, sollen nicht unreguliert auf den Markt gelangen dürfen.

Die Grünen sagen:
Mit Verabschiedung der Richtlinie (EU) 2015/412, der sogenannten "Opt-Out- Richtlinie" vom 11. März 2015 wurde den Mitgliedsstaaten der EU die Möglichkeit eröffnet, den Anbau von Gentechnikpflanzen in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder Teilen davon zu verbieten. Die Mehrheit der europäischen Staaten, darunter Deutschland, hat inzwischen die in der Opt-Out-Richtlinie vorgesehene Phase 1 genutzt, d.h. von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Antrag stellenden Unternehmen in einem laufenden Zulassungsverfahren darum zu bitten, auf eine Anbaugenehmigung für das jeweilige Land zu verzichten.

Mehrere Mitgliedsstaaten der EU haben darüber hinaus inzwischen eine nationale Gesetzgebung auf den Weg gebracht, um auch den Anbau zugelassener Gentechnik- Pflanzen auf dem eigenen Territorium verbieten oder einschränken zu können. Um die Gentechnikfreiheit auf Deutschlands Äckern auf Dauer zu sichern, bedarf es auch hier einer rechtssicheren Verbotsmöglichkeit für den Anbau von Gentechnik-Pflanzen. Die Gentechnikfreiheit Deutschlands darf langfristig nicht allein auf freiwilligen Verzichtserklärungen von Unternehmen basieren.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.10.16
Home & Newsletterlauf: 10.11.16


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