BSI ohne Einblicke beim BND


Umgang des BND mit der Telekommunikationsüberwachung: Zur Zertifizierung während des Betriebs hat das BSI keine Möglichkeit
BSI-Ingenieur Martin Golke bekräftigte auf Nachfrage, dass BSI-Auflagen in Form von Empfehlungen an den Nutzer nie zu überprüfen gewesen seien

(12.02.15) - Beim operativen Umgang des BND mit der Telekommunikationsüberwachung bleibt das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) außen vor. So schilderte es BSI-Ingenieur Martin Golke vor dem NSA-Untersuchungsausschuss. Er hatte 2005 eine BND-Anlage geprüft, mit der Daten ausgefiltert werden. Mit ihnen darf sich der deutsche Auslandsgeheimdienst nicht befassen, wenn deutsche Staatsbürger betroffen sind. Eingeschlossen darin ist vor allem die Weitergabe beispielsweise an die NSA.

Golke machte klar, dass er diesen sogenannten Separator vor allem anhand von BND-Dokumentationen untersucht habe - bis hin zur Inaugenscheinnahme im Entwicklungslabor des Dienstes, bei der aber keine Funktionssimulation vorgenommen worden sei. Der weitere Einsatz des Separators und die Einhaltung von Auflagen werde vom BSI nicht kontrolliert. Golke sagte: "Wenn es zertifiziert ist, dann ist das Dingen weg."

Er bekräftigte auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Patrick Sensburg (CDU), dass BSI-Auflagen in Form von Empfehlungen an den Nutzer nie zu überprüfen gewesen seien: "Da musste ich mich auf den BND verlassen."

Martina Renne (Die Linke) hakte da ein: "Dieser Prüfungsmodus irritiert mich" - Unterlagen, die der Auftraggeber BND zu Verfügung gestellt habe, Befassung nur während der Entwicklungsphase. "Läuft das auf Treu und Glauben hinaus?", fragte sie. Golke bekräftigte: Zur Zertifizierung während des Betriebs hat das BSI "keine Möglichkeit."

Das sei nun mal gesetzliche Grundlage, stellte Christian Fliesek (SPD) fest. Doch eigentlich entscheide dann doch "die Praxis, wie der Hase läuft". Er verknüpfte damit die Frage an Golke, ob eine Kontrolle im Praxisbetrieb nicht sinnvoll sei. Für die Bundestagsabgeordneten als die Gesetzgeber sei eine solche fachmännische Einschätzung wichtig. "In der Tat", befand der BSI-Ingenieur.

Warum ist denn dann überhaupt eine Prüfung durch das Bundesinstitut nötig? Das wollte Konstantin von Notz (Bündnis 90 / Die Grünen) wissen. "Weil es die Verordnung gibt", so Gohlke. Notz meinte: "Sie gucken ja gar nicht in die Maschine hinein." Was der Zeuge bestätigte. Wie das Gerät eingesetzt werde, das wisse also nur "der liebe Gott", so der Abgeordnete. Golke ergänzte: "Und der BND."

Roderich Kiesewetter (CDU) wollte es genau wissen: Bei der Zertifizierung spreche die BSI Empfehlungen für die Nutzung des Geräts aus. Werde denn kontrolliert, ob die umgesetzt werden? Golke verneinte. Und weiter: Wisse der Zertifikator, ob es sich beim Prüfverfahren um ein BND-Gerät oder etwa eins der NSA handele? Golke: "Woher das Gerät kommt, weiß ich nicht."

Der BND-Ingenieur A.S. berichtete als Zeuge von der Entwicklung des Filtersystems im Jahr 2005. Die Daten, die bei den Providern abgegriffen wurden und werden, seien in drei wesentliche Kategorien unterteilt worden: eindeutige Verbindungen zwischen Ausland und Ausland, auf die der BND zugreifen durfte, und Daten mit Inlandsbezug, die für den BND tabu sind. Nicht klar zuzuordnenden Daten, also der Bereich drei, seien wie Inlands-Daten behandelt worden. Die NSA habe bei der Entwicklung nicht mitgeholfen, noch seien Komponenten von ihr eingebaut worden, versicherte A.S. Allerdings sei den BND-Entwicklern klar gewesen, dass bei der Nutzung die NSA eine Rolle spielen könnte.

In der 33. Sitzung des Untersuchungsausschusses fungierte die SPD-Abgeordnete Susanne Mittag erstmals als stellvertretende Vorsitzende. Sie löste in dieser Aufgabe ihren Fraktionskollegen Hans-Ulrich Krüger ab, der das Gremium verließ - aus gesundheitlichen Gründen, wie der Vorsitzende sagte. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen