Ja zum Speichern von Vorratsdaten


Fluggastdatenspeicherung (PNR): EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und Regelung bei der Sammlung von Fluggastdaten
Die Vorratsdatenspeicherung sei ein für die Bekämpfung des Terrorismus notwendiges Instrument und insbesondere bei der Aufdeckung terroristischer Netzwerke unerlässlich

(12.02.15) - Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), hat sich im Europaausschuss für eine europaweit einheitliche Regelung bei der Sammlung von Fluggastdaten sowie für neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Darüber hinaus müsse die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten intensiviert und die europäische Polizeibehörde Europol gestärkt werden.

Schröder sprach sich zudem für systematische Kontrollen an den EU-Außengrenzen aus, um Rückkehrer aus Syrien und dem Irak frühzeitig identifizieren zu können. Europa stehe im Fadenkreuz des Terrors, betonte er. Die Europäische Union müsse daher unter Beweis stellen, dass sie im Kampf gegen den Terrorismus handlungsfähig sei.

Mittels Fluggastdatenspeicherung (PNR) will die EU-Kommission die Daten aller Passagiere erfassen, die in die EU und von der EU aus fliegen. Die Umsetzung wurde vor zwei Jahren vom Europäischen Parlament behindert. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2014 für ungültig erklärt, da sie unvereinbar mit den europäischen Grundrechten sei.

Die EU-Kommission sollte die bestehende Rechtsunsicherheit schnellstmöglich beseitigen, betonte Schröder. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein für die Bekämpfung des Terrorismus notwendiges Instrument und insbesondere bei der Aufdeckung terroristischer Netzwerke unerlässlich. Die rechtlichen Grundlagen und Schranken einer neuen EU-Richtlinie hätten die Urteile des EuGH und des Bundesverfassungsgerichtes eindeutig festgelegt.

Mit Blick auf die geplante Speicherung der Fluggastdaten zeigte sich Schröder optimistisch, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bald zu einer Einigung kommen werden.

Die CDU/CSU-Fraktion bewertete die Maßnahmen, die in Deutschland und Europa als Reaktion auf die Anschläge von Paris auf den Weg gebracht werden sollen, positiv. Besonders die Vorratsdatenspeicherung bezeichnete sie als ein wichtiges Instrument. Besorgt zeigten sich Abgeordnete der Fraktion jedoch angesichts der Durchlässigkeit der griechisch-türkischen Grenze. Gerade dort müssten systematische Kontrollen sichergestellt werden. Bei der Ein- und Ausreise von Personen müsse gewährleistet sein, dass die verfügbaren Daten im Schengener Informationssystem auch abgerufen würden.

Ein Abgeordneter aus den Reihen der SPD-Fraktion sprach sich ebenfalls für die Vorratsdatenspeicherung aus, wenn auch in sehr engen Grenzen. Wichtig sei es, eine rechtskonforme Regelung zu erreichen. Darüber hinaus müssten aber auch die bestehenden Instrumente effektiver genutzt werden, etwa das Schengener Informationssystem und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte. Polizei und Sicherheitsbehörden müssten sachlich und personell in die Lage versetzt werden, den gewachsenen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wertete das Vorhaben der EU-Kommission, die Fluggastdatenspeicherung trotz des EuGH-Urteils vom April vergangenen Jahres wieder auf die Tagesordnung zu rücken, kritisch. Auch der Vorratsdatenspeicherung erteilte sie eine Absage. In Frankreich, wo es die Vorratsdatenspeicherung gebe, hätte dieses Instrument letztlich dazu geführt, dass die Sicherheitsbehörden zu viel wussten und deshalb weniger handlungsfähig gewesen seien. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen