Datenschutzbeauftragter Ulrich Kelber zu Gast


Chancen im Bereich der geplanten E-Privacy-Verordnung
Rechte Betroffener: "Die Zahl der Anfragen und Beschwerden hat sich seit Mai 2018 etwa verdreifacht und der Trend ist weiter ungebrochen hoch"



Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber (SPD), hat dem Ausschuss Digitale Agenda in seiner 36. Sitzung von der aktuellen Arbeit in der seit drei Jahren unabhängigen obersten Bundesbehörde berichtet. Kelber trat das Amt als oberster Datenschützer Anfang Januar 2019 an. In der Behörde seien 253 Stellen vorgesehen, von denen derzeit 176 besetzt seien; bis Ende des Jahres wolle man aber die 200er-Marke erreichen, berichtete Kelber dem Ausschuss. Er wisse, dass die Behörde im Vergleich zu den Landesdatenschutzbehörden personell gut ausgestattet sei. Trotzdem hoffe er, dass es 2020 weiteres Personalwachstum gebe, da immer neue Aufgaben und Pflichtkontrollen dazu kämen. Dies gelte etwa für die Rechte Betroffener: "Die Zahl der Anfragen und Beschwerden hat sich seit Mai 2018 etwa verdreifacht und der Trend ist weiter ungebrochen hoch", sagte Kelber. Pro Monat habe man es mit etwa 1.400 Anfragen und Beschwerden zu tun und auch die ersten beiden Untätigkeitsklagen habe man erhalten.

Ab dem 1. August soll es zudem eine neue Organisationsstruktur in der Behörde geben, kündigte Kelber an. Zum gleichen Zeitpunkt werde die Behörde auch die E-Akte einführen, sodass die Papierakte obsolet werde. Ihm persönlich sei das Thema Harmonisierung ein großes Anliegen - ob bei der Datenschutzkonferenz, aber auch im europäischen Datenschutzausschuss. Auf europäischer Ebene verlange dies "langes Werben für eine gemeinsame Praxis". In manchen Bereichen gebe es aber auch bereits verbindliche Regelungen, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Kelber verwies auch auf die Chancen im Bereich der geplanten E-Privacy-Verordnung. Er sehe für die im Jahr 2020 geplante deutsche EU-Ratspräsidentschaft die Chance, das begonnene Trilog-Verfahren zu Ende zu führen. "Die E-Privacy-Verordnung muss dringend kommen. Sie muss so ausgestaltet werden, dass damit wenigstens das Schutzniveau der Datenschutzgrundverordnung gehalten wird", sagte Kelber. Außerdem wiederholte er seinen Vorschlag, über ein "Sicherheitsgesetz-Moratorium" nachzudenken: Durch die in schneller Reihenfolge veröffentlichten und beschlossenen Sicherheitsgesetze könne wenig konzeptionell gearbeitet werden und eine Evaluierung und Optimierung bestehender Gesetze bleiben oft aus, kritisierte er.

Ein Vertreter der CDU/CSU lobte, die massiven Stellenaufwüchse als "deutliches Zeichen der Wertschätzung". Er fragte Kelber, wie eine weitere Harmonisierung auf nationaler und europäischer Ebene gelingen könne.

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion bat um Details zur Idee eines Moratoriums für Sicherheitsgesetze und fragte im Hinblick auf die Registermodernisierung nach einer Einschätzung bezüglich des Einsatzes eines unique identifiers für Personen.

Die AfD-Fraktion wollte wissen, wie Kelber den Einsatz biometrischer Gesichtserkennungs-Software, wie am Berliner Südkreuz getestet, einschätze.

Ein Vertreter der FDP-Fraktion wollte drei prioritäre Themen Kelbers in der verbleibenden Amtszeit erfahren und fragte nach möglichen Maßnahmen, um weitere Eingriffe in die Grundrechte zu verhindern.

Eine Vertreterin der Linken-Fraktion interessierte, ob die WIFI4EU-Intiative der Europäischen Kommission mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar sei und bat um Kelbers Einschätzung zu der Forderung, backdoors im neuen Mobilfunkstandard 5G einzubauen.

Ein Vertreter der Grünen-Fraktion fragte Kelber nach seiner Einschätzung zu dem von Union und SPD geplanten zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz.

Ein fraktionsloser Abgeordneter interessierte sich für die Rechtslage bei der Nutzung von Echo-Geräten, bei der auch die Rechte Dritter tangiert sein können, wenn diese keine Einwilligung zur Nutzung ihrer Daten gegeben haben. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 03.09.19


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