Finanztransaktionssteuer heftig umstritten


Finanztransaktionssteuer wichtiges Instrument zur Eindämmung der Spekulation?
Attac: "Einige Gegner der Steuer halten hartnäckig an dem Argument fest, die Steuer würde den Kleinsparer treffen. Ebenso hartnäckig muss die Einwand zurückgewiesen werden"


(07.12.11) - Wirtschaftsverbände, Börsen und Banken sehen eine Finanztransaktionssteuer äußerst kritisch oder lehnen sie sogar strikt ab. In einer Anhörung des Finanzausschusses sagte der Sachverständige Professor Volker Wieland (House of Finance): "Die beste Idee ist ein Steuersatz von Null." Dagegen wird diese Steuer, die auf den Handel von Wertpapieren aller Art erhoben werden könnte, von Nichtregierungsorganisationen und Teilen der Wissenschaft als wichtiges Instrument zur Eindämmung der Spekulation angesehen.

In der Anhörung ging es um einen Antrag der SPD-Fraktion (17/6086), die die Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer fordert. Erfasst werden sollen alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen und Derivaten mit einem Steuersatz von 0,05 Prozent. Außerdem waren der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Finanztransaktionssteuer und das deutsch-französische Positionspapier zu dieser Steuer Gegenstand der Anhörung. Die SPD-Fraktion begründet ihren Antrag mit dem Hinweis, der Finanzsektor leiste keinen seiner Bedeutung entsprechenden Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens, und die Steuer könne der Spekulation entgegenwirken.

Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, lehnte diesen Beitrag jedoch ab und befürchtete negative Auswirkungen auf die Konjunktur. Selbst die EU-Kommission erwarte bei einer EU-weiten Steuer von 0,1 Prozent auf Aktien (0,01 Prozent auf Derivate) eine Einbuße des Bruttoinlandsprodukts von 1,76 Prozent. Die Finanztransaktionssteuer treffe nicht nur die Finanzinstitute, sondern alle Erwerber von Finanzprodukten, darunter auch Kleinsparer. Ähnlich äußerten sich die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einer gemeinsamen Stellungnahme. Danach würden auch die Unternehmen belastet, die Liefergeschäfte gegen Zins- und Währungsrisiken durch Derivate absichern würden. Der Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) sagte auf die Frage, wer das von der EU geschätzte Steueraufkommen von 57 Milliarden Euro zu tragen habe: "Das werden Bürger und Realwirtschaft sein." Der Bundesverband Investment und Asset Management erklärte: "Die Belastung hätten vor allem Langfrist- und Altersvorsorgesparer zu tragen."

Professor Franz Mayer (Universität Bielefeld) sah in der Vereinbarkeit der Finanztransaktionssteuer mit dem Binnenmarkt keine Probleme: "Unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Gesetzgebung bestehen auch gegen die Höhe der avisierten Steuer keine Bedenken, auch nicht unter grundrechtlichen Aspekten", erklärte er zum Vorschlag der EU-Kommission.

Stephan Schulmeister (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung) befürwortete ebenfalls die Steuer, die auf den Märkten dafür sorgen könne, "dass extreme Ausschläge schwächer werden". Ein Allheilmittel sei die neue Steuer aber nicht. Schulmeister hielt die stark gestiegenen Zinssätze für eine Folge der zunehmenden Spekulation.

Professor Gustav Horn (Hans-Böckler-Stiftung) widersprach der Darstellung mehrerer Wirtschaftsvertreter, wonach die EU-Kommission bei Einführung der Steuer eine Rezession erwarte. Das habe die Kommission nie gesagt, erklärte Horn.

"Einige Gegner der Steuer halten hartnäckig an dem Argument fest, die Steuer würde den Kleinsparer treffen. Ebenso hartnäckig muss die Einwand zurückgewiesen werden", erklärte Detlev von Larcher von Attac. Durch die niedrigen Steuersätze sei die Steuer bei einzelnen Transaktionen kaum spürbar und "im Vergleich mit den gleichzeitig anfallenden Gebühren vernachlässigbar".

Auch der von der Deutschen Börse und der Börse Stuttgart in Stellungnahmen befürchtete Umsatzverlust an außereuropäische Handelsplätze ist nach Ansicht von Attac "maßlos überzeichnet", da jede Transaktion einer Institution oder Person mit Sitz in der EU steuerpflichtig wäre, auch wenn der Handel an einer Börse außerhalb des EU-Gebiets stattfindet (Ansässigkeitsprinzip). Zur Steuervermeidung wäre die Verlegung des Wohn- oder Geschäftssitzes notwendig.

Der Börsenmakler Dirk Müller erklärte, es gebe zu viel Spekulation. Behauptungen, Derivate würden der Kursabsicherung dienen, bezeichnete er als "Augenwischerei". Das gelte nur für einen ganz kleinen Teil des Handels. Privatanleger und Versicherungen würden wegen der starken Kursschwankungen den Aktienmarkt verlassen. Dann könnten sich die Unternehmen nur sehr schwer Kapital besorgen. Müller sprach sich für die Transaktionssteuer aus: "Von 0,05 Prozent geht die Welt nicht unter." (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen