Privaten Einkünften aus Kapitalvermögen


Klarer Verstoß gegen die steuerliche Gleichbehandlung aller Einkunftsarten? - Linksfraktion will die Abgeltungsteuer wieder abschaffen
Steuerliche Ungleichbehandlung wirke umso stärker, je höher die Kapitalerträge ausfallen würden

(08.03.11) - Die pauschale Besteuerung von privaten Einkünften aus Kapitalvermögen soll nach Willen der Fraktion Die Linke abgeschafft werden. Kapitaleinkünfte müssten wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen unterworfen werden, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (17/4878).

In der Begründung ihres Antrages schreibt die Fraktion, die abgeltende Besteuerung von Kapitaleinkünften sei ein "klarer Verstoß gegen die steuerliche Gleichbehandlung aller Einkunftsarten". Während private Kapitalerträge pauschal mit einem Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent belegt würden, würden Löhne und Gehälter dem mit der Einkommenshöhe progressiv ansteigenden Tarifverlauf der Einkommensteuer unterworfen. Diese steuerliche Ungleichbehandlung wirke umso stärker, je höher die Kapitalerträge ausfallen würden.

Durch die Zahlen zum Aufkommen der Abgeltungsteuer sei klar, dass es nicht zur erwarteten Eindämmung der Steuerflucht gekommen sei. Im vergangenen Jahr seien die Einnahmen um 3,7 Milliarden Euro (30 Prozent) auf "bescheidene" 8,7 Milliarden Euro zurückgegangen. Für 2011 würden nur noch Einnahmen von 8,1 Milliarden Euro erwartet.

Der Verweis der Bundesregierung auf das gesunkene Zinsniveau ist für die Linksfraktion nicht überzeugend, "denn erstens sind die Zinsen im zweiten Halbjahr 2010 wieder gestiegen und zweitens gehen niedrige Zinsen mit hohen Wertpapierkursen einher, so dass zumindest ein Teil der zinsbedingten Mindereinnahmen durch Veräußerungsgewinne ausgeglichen werden müsste„. Auch zu der mit der Abschlagsregelung erwarteten Steuervereinfachung sei es in der Praxis nicht gekommen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen