Regulierung der neuen Gentechnik
Die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG in ihrer Regelungsschärfe auch für neue Gentechnik beibehalten
Regulierung im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip auch in Zukunft sichern
"Die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG in ihrer Regelungsschärfe auch für neue Gentechnik beibehalten - Regulierung im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip auch in Zukunft sichern" lautet der Titel eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (19/9952), durch den der Deutsche Bundestag zu einer Stellungnahme gegenüber der Deutschen Bundesregierung im Hinblick auf die Beratungen in Brüssel über die EU-Freisetzungsrichtlinie aufgefordert werden soll. Die Abgeordneten fordern, dass sich die Bundesregierung in der EU für die Stärkung des Vorsorgeprinzips einsetzt, indem auch neue gentechnische Methoden unter dem Rechtsrahmen der Freisetzungsrichtlinie verbleiben.
Einer Änderung der Richtlinie, die die Wahlfreiheit und das Vorsorgeprinzip gefährdet, solle sie nicht zustimmen und diese auch sonst nicht unterstützen. Auch solle sich die Regierung für die Weiterentwicklung von Nachweisverfahren neuer Gentechniken einsetzen, um den Vollzug der Richtlinie mit den Bundesländern zu gewährleisten. Die Grünen sehen in der Richtlinie ein wirkungsvolles Instrument zur Regulierung von gentechnisch veränderten Organismen. (Deutscher Bundestag; ra)
eingetragen: 07.06.19
Newsletterlauf: 09.07.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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