Transparenz von Vergleichsportalen
Verbraucherschutz: Buchungs- und Vergleichsportale im Internet erfreuen sich bei Verbrauchern einer großen Beliebtheit
Die Grünen fordern: Es müsse "erkennbar sein, welche Leistung ein Portal bietet und welche nicht"
"Mehr Transparenz und Klarheit bei Buchungs- und Vergleichsportalen schaffen" wollen die Grünen mit einem Antrag (18/10043). "Viele Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen auf die Angaben der Portalbetreiber und richten ihre Kaufentscheidung maßgeblich daran aus", schreiben sie darin. Daher müsse "erkennbar sein, welche Leistung ein Portal bietet und welche nicht".
Dem würden derzeit viele Portale nicht gerecht. Die Grünen fordern deshalb gesetzlich verpflichtende Angaben der Portale unter anderem über Betreiber, Provisionen und die Kriterien, auf denen das angezeigte Ergebnis beruht. Zudem müssten die Betreiber Werbung und "gesponserte Links" klar abgrenzen und kenntlich machen, die genannten Preise und Verfügbarkeiten stets aktuell halten und alle Produkte oder Anbieter nach einheitlichen Standards bewerten.
Buchungs- und Vergleichsportale im Internet erfreuen sich bei Verbrauchern einer großen Beliebtheit. Laut TNS-Infratest (2013) besuchen 72 Prozent der Internetnutzerinnen und Internetnutzer Vergleichsplattformen, um sich über bestehende Angebote oder Preise zu informieren, bevor sie ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufen. Auch Buchungsplattformen, also zum Beispiel "Online-Reiseveranstalter", erleichtern es Verbrauchern, komprimierte und nach individuellen Suchkriterien gesammelte Informationen zu finden.
Nach einer aktuellen Studie (2016) werden bereits 50 Prozent aller Urlaube und 32 Prozent aller Pauschalreisen bei steigender Tendenz online gebucht. Gerade auf komplexen Märkten, zum Beispiel in den Bereichen Reisen, Telekommunikation, Energie oder Finanzen, mit einer Vielzahl an Anbietern und Produktvariationen können anbieterübergreifende Portale bei der Orientierung und Information helfen. Viele Verbraucher vertrauen auf die Angaben der Portalbetreiber und richten ihre Kaufentscheidung maßgeblich daran aus. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.10.16
Home & Newsletterlauf: 09.11.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.