Lohnunterschiede von Frauen und Männern


Beseitigung von Entgeltunterschieden: Sachverständige sind uneins über Wirkung eines Gesetzes zur Entgeltgleichheit
Lohndiskriminierung von Frauen: Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer

(12.03.13) - Sachverständige sind uneinig, ob sich die Lohnunterschiede von Frauen und Männern in Deutschland durch das von der SPD-Fraktion geforderte Entgeltgleichheitsgesetz in der Praxis minimieren lassen. Der Familien- und der Arbeitsausschuss hatte zwölf Sachverständige zu einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Sozialdemokraten (17/9781) eingeladen. Nach dem Willen der SPD soll in Unternehmen verbindliche Prüfungen zur Entlohnung eingeführt werden, um Diskriminierungen von Frauen aufzudecken und zu beseitigen. Die Sachverständigen wurden zudem zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8897) gehört. Auch die Grünen sprechen sich für Überprüfungsmechanismen zur Beseitigung von Entgeltunterschieden aus.

Weitgehende Einigkeit herrschte zwischen den Sachverständigen über die Fakten, die Martin Beck vom Statistischen Bundesamt in seiner schriftlichen und mündlichen Stellungnahme präsentierte. So verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Dieser Wert, der sogenannte "Gender Pay Gap", habe sich seit 1995 im wesentlichen nicht verändert und liege deutlich über dem Durchschnitt von 16,2 Prozent in der Europäischen Union. Die Gründe für die Verdienstunterschiede seien vielfältig. Zum einen ergriffen Frauen häufiger schlechter bezahlte Berufe, stiegen auf der Karriereleiter nicht so weit nach oben, seien häufiger teilzeitbeschäftigt oder im Niedriglohnsektor tätig und seien vor allem häufiger von Karriereunterbrechungen – beispielsweise durch Schwangerschaft und Elternzeit – betroffen als Männer. Rechne man diese Faktoren heraus, so ergebe sich noch ein Gehaltsunterschied von acht Prozent.

Gegen den Gesetzentwurf der SPD und den Antrag der Grünen sprachen sich Christina Ramb für die Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Oliver Stettes vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln, Christina Boll vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI), Sandra Hartig vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Rechtswissenschaftler Martin Franzen von der Universität München aus. Sie bemängelten einen zu hohen bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten, die durch die Einrichtungen von betriebsinternen Überprüfungen entstehen würde. Sie kritisierten zudem, dass ein solches Gesetz einen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen würden. Sinnvoller wäre es, die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu verändern, um Karriereunterbrechungen für Frauen möglichst kurz zu halten. Dazu gehöre etwa die Bereitstellung von mehr und besseren Betreuungsmöglichkeiten von Kindern. Zudem müssten flexiblere Arbeitszeitmodelle entwickelt werden. Ablehnend zeigte sich auch Christian M. Böhnke von der Personaldienstberatung "Hunting/Her". Er betonte, dass Frauen sich bei Gehaltsverhandlungen zu oft "unter Wert verkaufen". Dies betreffe vor allem Führungspositionen.

Anja Weusthoff vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), die Rechtswissenschaftlerin Heide Pfarr, die Wissenschaftlerin Karin Tondorf und Gisela Ludewig vom Deutschen Juristinnenbund unterstützten hingegen die Gesetzesinitiative der SPD und den Antrag der Grünen. Sie argumentierten, dass trotz aller Zusagen der Wirtschaft die Entgeltunterschiede seit Jahrzehnten unverändert hoch seien. Es sei deshalb an der Zeit, gesetzliche Schritte einzuleiten.

Das Gesetz ändere nichts materiell an bestehenden Gesetzen, die eine Lohndiskriminierung von Frauen verbiete, sagte Pfarr. Das Entgeltgleichheitsgesetz könne jedoch zum einen dazu beitragen, diesen Grundsatz mehr Durchsetzungsmöglichkeiten zu verschaffen. Zum anderen könne es auch das gesellschaftliche und betriebliche Klima ändern, wenn über das Problem öffentlich gesprochen werde. Weusthoff, Tondorf und Pfarr sprachen sich zwar auch für verbesserte Rahmenbedingungen für Frauen in der Arbeitswelt aus. Dies sei jedoch kein Argument gegen weitere gesetzliche Vorgaben. Es müsse beides umgesetzt werden.

Die Wissenschaftlerin Mari Teigen vom Institut für Sozialforschung der Universität Oslo verwies auf entsprechende positive Entwicklungen in Norwegen in den letzten Jahrzehnten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen