Undeklariertes Pferdefleisch in Lebensmitteln


Betrugsskandal: Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner informierte über aktuellen Stand im Pferdefleischskandal
CDU/CSU interessierte sich für die Haftungsfrage seitens des Handels und sprach sich für klare Herkunftskennzeichnungen aus

(22.02.13) - "Falsch etikettierte Lebensmittel sind nicht verkehrsfähig und dürfen nicht verkauft werden", stellte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) in der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz klar. Deshalb brauche die Frage nach einem extra Verbot nicht gestellt werden, wenn undeklariertes Pferdefleisch in Lebensmitteln enthalten ist, "denn es geht um einen Betrug am Verbraucher". Und zu eben diesem Betrugsskandal um europaweit voranging in Fertigprodukten verkauftes Pferdefleisch trug Aigner auf Einladung des Ausschusses zum derzeitigen Erkenntnisstand der Bundesregierung vor.

Danach würden täglich neue Produkte, Hersteller und Vertriebswege offenbar, über die teilweise unabhängig voneinander Pferdefleisch in Umlauf kam. War Pferdefleisch einerseits in Tiefkühlprodukten über einen Händler aus Luxemburg über große Handelsketten nach Deutschland gelangt, konnte andererseits mit Pferdefleisch vermischtes Rinderhackfleisch für den irischen Markt festgestellt werden, das aus einer legalen Schlachtung aus Polen kam. Des Weiteren wurde Pferdefleisch in Rindergulasch von einer Firma aus Deutschland nachgewiesen, die wiederum Fleisch unter anderem vom selben Zulieferer aus Polen bezog, der auch den irischen Markt beliefert hatte. Wer aber eine Umdeklarierung des Fleisches beim Ex- beziehungsweise Import vorgenommen haben könnte, konnte noch nicht ermittelt werden. Bei anderen Entdeckungen sei Rohware für Fertigprodukte aus Frankreich gekommen, aber auch aus Deutschland, die wiederum nach Österreich gelangte.

Insgesamt seien bisher 485 Proben auf Pferdefleisch in Deutschland genommen worden, von denen insgesamt 18 positiv ausfielen. Rückstände auf pharmazeutische Wirkstoffe seien bisher nicht festgestellt worden.

Christel Happach-Kasan (FDP) wollte von der Ministerin wissen, ob ermittelt werden konnte, an welcher Stelle das Pferde- zu Rindfleisch umetikettiert wurde. Doch die Behörden könnten dazu noch keine Auskunft geben, gab Aigner an.

Für Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen) stand die Frage nach der Verantwortung der Handelskonzerne im Mittelpunkt ihrer Frage.

Auch Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) interessierte sich für die Haftungsfrage seitens des Handels und sprach sich für klare Herkunftskennzeichnungen aus. Ilse Aigner verwies darauf, dass "die Unternehmen für die gesamte Lebensmittelkette verantwortlich sind". Der Betrug lasse also auch auf ein unzureichendes Qualitätsmanagement schließen. Doch die Ernährungsministerin glaubte nicht, dem Problem mit ausführlicheren Herkunftsbezeichnungen beikommen zu können, denn die Waren seien bewusst falsch etikettiert worden. Dennoch strebe sie in diesem Bereich an, praktische Lösungen zu erarbeiten.

Elvira Drobinski-Weiß (SPD) kritisierte, dass der Skandal hätte früher herauskommen können, wenn Mitarbeiter rechtlich geschützt würden, die Hinweise auf unrechtes Verhalten in ihren Unternehmen geben. Aigner erwiderte darauf, dass die Umetikettierung irgendwo in Europa stattgefunden haben könne und deshalb eine nationale Regelung nicht ausreichen würde.

Karin Binder (DIE Linke) interessierte hingegen, ob Waren, die einem großen Preisdruck ausgesetzt sind, von vornherein kontrolliert werden sollten. Aigner stimmte zu, dass großer Preisdruck herrsche, "aber den Händlern muss klar sein, dass es keine Kompromisse bei der Sicherheit gibt". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen