Kritik an Doppelbesteuerungsabkommen


Maria Flachsbarth (CSU): Doppelbesteuerung ist eines der größten Investitionshemmnisse im Steuerbereich
Bündnis 90/Die Grünen: Ehrlicher und fairer wäre die Einführung einer Quellensteuer, um Gewinne dort versteuern zu können, wo der Mehrwert entstehe



Die von Deutschland mit Entwicklungs- und Schwellenländern geschlossenen 53 Doppelbesteuerungsabkommen sollten nach Ansicht zahlreicher Abgeordneter auf den Prüfstand gestellt und eventuell neu verhandelt werden. Ziel müsse es sein, die Steuerbasis in Entwicklungsländern zu steigern, betonte ein Vertreter der SPD-Fraktion im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ein FDP-Vertreter sagte, Deutschland sollte ein Interesse daran haben, die Besteuerung von Unternehmen in Entwicklungsländern fair zu gestalten, weil es entstandene Schäden andererseits wieder durch mehr Entwicklungsgelder ausgleichen müsse. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, es blieben zu wenig Steuern in den Vertragsstaaten. Ehrlicher und fairer wäre die Einführung einer Quellensteuer, um Gewinne dort versteuern zu können, wo der Mehrwert entstehe.

Die AfD-Fraktion fragte, inwiefern die Aussicht bestehe, die Abkommen in Zukunft multilateral zu regeln. Ein Vertreter der Unionsfraktion betonte, Ziel der Doppelbesteuerungsabkommen sei es, ausländische Investitionen in Entwicklungsländern zu fördern und Steuervermeidung zu verhindern.

Die Abkommen verhindern, dass Unternehmen und Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend aktiv sind, in mehreren Ländern Steuern entrichten müssen. Wie Martin Hearson von der London School of Economics and Political Science dem Ausschuss unter Berufung auf eine von ihm im vergangenen Jahr veröffentlichten Studie berichtete, hätten insbesondere die von Deutschland oft schon vor Jahrzehnten abgeschlossenen Abkommen in vielen Fällen jedoch nachteilige Folgen für Entwicklungsländer. So würden sie deren Besteuerungsrechte bei Unternehmenssteuern stark limitieren und einen größeren Teil der Steuerbasis an sich ziehen. Hearson sprach sich daher für eine Evaluierung der Abkommen und gegebenfalls für Neuverhandlungen aus.

Maria Flachsbarth (CSU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, stellte demgegenüber klar, die Abkommen würden Rechtssicherheit schaffen und so zu mehr ausländischen Direktinvestitionen beitragen. Der negative Befund der Hearson-Studie sei nicht ausreichend belegt. "Doppelbesteuerung ist eines der größten Investitionshemmnisse im Steuerbereich", betonte sie. Allerdings räumte Flachsbarth ein, dass eine umfassende Analyse der Abkommen aufgrund der hohen Komplexität und der Vielfalt der Variablen nur schwer möglich sei. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 12.04.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen