Mehr Verbraucherschutz für Bahnkunden


Gesetzentwurf "zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich"
Derzeitige Zuständigkeitsaufspaltung werde oft nicht verstanden und sei im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes nicht sinnvoll



Die Deutsche Bundesregierung will den Verbraucherschutz für Fahrgäste der Bahn stärken. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf "zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich" (19/7837) sieht unter anderem eine Bündelung bei den Zuständigkeiten für die Fahrgastrechte vor. "Fahrgästen soll eine einzige Durchsetzungsstelle für fahrgastrechtliche Ansprüche zur Verfügung gestellt werden, denn die Unterscheidung zwischen bundeseigenen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen ist für die Fahrgäste oft schwierig", heißt es in dem Gesetzentwurf. In der Folge komme es häufig zu fehlerhaften Adressierungen von Fahrgastbeschwerden. Die derzeitige Zuständigkeitsaufspaltung werde oft nicht verstanden und sei im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes nicht sinnvoll, schreibt die Regierung.

Zuständig bei den Fahrgastrechten - bei allen Eisenbahnen - soll der Vorlage zufolge das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sein. Das soll sowohl für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) als auch den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gelten. Die Genehmigung von Tarifen obliege künftig beim SPFV dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und beim SPNV der zuständigen Landesbehörde. Die Aufsicht über die Einhaltung der Tarife soll beim EBA (SPFV) und der zuständigen Landesbehörde (SPNV) liegen.

Mit dem Gesetzentwurf sind auch Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) hinsichtlich der Veröffentlichungsmöglichkeiten der Tarife vorgesehen. Die Regelung in Paragraf 12 Absatz 6 AEG, wonach Tarife und deren Änderungen im Tarif- und Verkehrsanzeiger bekannt gemacht werden müssen, habe in der Praxis "nicht mehr die gewünschte Publizitätswirkung, da sie für den Verbraucher kaum zugänglich sind", schreibt die Regierung. Die Vorschrift, eine Veröffentlichung zwingend in Papierform vorzunehmen, sei überholt. Die nötige Publizitätswirkung werde durch das Internet erzeugt, heißt es in der Vorlage.

Aus der beigefügten Stellungnahme des Bundesrates geht der Wunsch der Länder hervor, die derzeit geltenden Aufsichtsregelungen im Bereich der schmalspurigen Eisenbahnen beizubehalten. Obwohl auch bei diesen Bahnen Schienenpersonennahverkehr betrieben werde, nähmen sie doch baulich und betrieblich wie auch beförderungsrechtlich, insbesondere tariflich eine Sonderstellung ein, schreibt der Bundesrat. Eine Ausdehnung der Aufsichtstätigkeit des Bundes beziehungsweise des EBA auf diese Eisenbahnen erscheine daher überzogen und nicht gerechtfertigt, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 12.04.19



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