Anhörung zum E-Health-Gesetz


Digitale Gesundheitskarte: Die Patienten könnten auch künftig entscheiden, welche Gesundheitsdaten gespeichert würden und wer Zugriff darauf habe
Die künftige Telematikinfrastruktur werde höchsten Sicherheitsansprüchen genügen

(13.10.15) - Mit der digitalen Zukunft des Gesundheitssystems hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages ausführlich befasst. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) sagte bei der Erläuterung des sogenannten E-Health-Gesetzes (18/5293) der Deutschen Bundesregierung, die digitale Revolution sei auch im Gesundheitswesen angekommen und biete für Patienten und Leistungserbringer neue Chancen.

Mit dem Gesetz werde die digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitssystem ermöglicht. Dies könne aufgrund der dann schnelleren Datenübermittlung im Ernstfall auch Leben retten, wenn etwa Notfalldaten rasch zur Verfügung stünden. Die Patienten könnten auch künftig entscheiden, welche Gesundheitsdaten gespeichert würden und wer Zugriff darauf habe.

Die künftige Telematikinfrastruktur, mit der die IT-Systeme von Ärzten, Apotheken, Kliniken und Krankenkassen verknüpft werden sollen, um Informationen auszutauschen, werde höchsten Sicherheitsansprüchen genügen. Der Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten werde jeweils protokolliert. Perspektivisch sollen auch die Pflegeberufe in den Datentransfer eingebunden werden. Widmann-Mauz sprach im Ausschuss von einem "Tunneldurchbruch" im Gesundheitswesen.

Der Ausschuss beschloss zu dem Gesetzentwurf sowie zu zwei Anträgen der Opposition eine öffentliche Anhörung, die voraussichtlich am 4. November stattfinden wird. Die Fraktion Die Linke sieht insbesondere die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kritisch und verweist auf unkalkulierbare Kosten- und Sicherheitsrisiken. In einem Antrag (18/3574) fordern die Abgeordneten deswegen, die eGK zu stoppen und stattdessen eine "patientenorientierte Alternative" zu entwickeln. (Deutscher Bundestag: ra)



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen