Honorarberatung bei Finanzanlagen wird gestärkt


Finanzmarkt-Compliance: Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente
Um eine Vernichtung der Provisionsberatung gehe es auf keinen Fall

(14.05.13) - Der Finanzausschuss hat eine neue gesetzliche Grundlage für die Finanzberatung beschlossen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmte der Ausschuss dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (17/12295) zu, nachdem die Koalition zuvor einige Präzisierungen vorgenommen hatte. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten geschlossen gegen den ihrer Ansicht nach unzureichenden Gesetzentwurf. Der Entwurf sieht zusätzlich zur bisherigen Anlageberatung mit dem Begriff Honorar-Anlageberatung die Schaffung einer neuen gesetzlich definierten Form der Anlageberatung vor.

Bisher finde die Anlageberatung in Deutschland hauptsächlich in Form der provisionsgestützten Beratung statt, hatte die Regierung ihre Initiative begründet. Dabei werde die Beratung durch Zuwendungen vergütet, die der Anlageberater von Anbietern oder Emittenten der Finanzprodukte erhalte. "Dieser Zusammenhang ist den Kunden trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen häufig nicht bewusst", begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf, mit dem sie "mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung" schaffen will.

Nach den Vorschriften des Gesetzentwurfs darf Honorar-Anlageberatung in Zukunft nur noch gegen Honorar des Kunden erbracht werden. Der Honorar-Anlageberater muss über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen und darf sich nicht auf eigene oder auf Finanzinstrumente von ihm nahestehenden Anbietern beschränken. Daneben wird es noch den Honorar-Finanzanlagenberater geben, der nur zu bestimmten Produkten wie offenen Investmentfonds beraten darf und dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis haben muss.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, mit dem Entwurf würden Lehren aus der Finanzkrise gezogen, und es werde ein Signal gesetzt. Es handele sich aber um einen ersten Schritt zur Stärkung der Honorarberatung gegen die derzeit überwiegende Provisionsberatung. Die Honorarberatung müsse "auf Augenhöhe" mit der Provisionsberatung gebracht werden. Um eine Vernichtung der Provisionsberatung gehe es auf keinen Fall.

Zwar trat auch die SPD-Fraktion dafür ein, die Honorarberatung "auf Augenhöhe" mit der Provisionsberatung zu bringen, doch bezeichnete ein Sprecher der Fraktion den Gesetzentwurf als dafür ungeeignet. Der Honorarberater werde weiterhin nur ein Schattendasein führen, unter anderem deshalb, weil es keine genaue Abgrenzung des Berufsbildes gebe.

Auch die Linksfraktion sah den Honorarberater nicht ausreichend gestärkt und vermisste ebenso wie die SPD-Fraktion ein klares Berufsbild. Ein Sprecher der Linksfraktion verlangte, provisionsgestützte Vermittler von Finanzanlagen sollten sich nicht mehr Berater nennen dürfen. Schließlich forderte er die Einführung eines Finanz-TÜV, damit schädliche Produkte erst gar nicht zugelassen würden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf der Koalition vor, nicht vom Verbraucher her zu denken. Das Problem der Falschberatung durch Fehlanreize löse der Gesetzentwurf nicht. Da es außerdem keine Gebührenordnung für die Honorarberatung gebe, werde diese Form der Beratung unattraktiv bleiben.

Ein Sprecher der FDP-Fraktion betonte, sicher sei das Endziel mit dem Gesetzentwurf nicht erreicht worden. Aber das, was derzeit möglich sei, habe die Koalition gemacht, sagte der Sprecher und erinnerte daran, dass die Europäische Union eine Regelung zur Beratung vorbereite. Deshalb sei auch die Versicherungsberatung nicht in den Gesetzentwurf einbezogen worden. Mit dem Gesetzentwurf werde die Honorarberatung etwas nach vorne rücken. Wichtig sei aber, dass die Wahlfreiheit bei Beratungen erhalten bleibe, forderte die FDP-Fraktion.

Mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt wurde ein Antrag der SPD-Fraktion (17/8182). Darin wird gefordert, zur Stärkung des Verbraucherschutzes einen formalisierten Sachkundenachweis und eine Fortbildungspflicht für Vermittler von Finanzprodukten einzuführen. Des Weiteren soll Honorarberatern vorgeschrieben werden, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen