Überwachung von Abgeordneten durch Geheimdienste


Antrag: Grüne für Verfahrensregelung zu Abgeordneten-Beobachtung durch Nachrichtendienste
Der verfassungsrechtliche Status von Bundestagsabgeordneten gebiete es, dass diese "im Grundsatz vor geheimdienstlicher Informationssammlung und Überwachung geschützt sein müssen"


(19.03.12) - "Beobachtung und Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch deutsche Geheimdienste" lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8797). Danach soll der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beauftragt werden, die "zur Ausgestaltung des Immunitätsrechts von Abgeordneten gegenüber ungerechtfertigten behördlichen Informationssammlungs- , Beobachtungs- und Überwachungsmaßnahmen notwendigen Verfahrensregelungen zu erarbeiten". Dies solle einschließlich etwaiger Änderungen der Geschäftsordnung des Bundestages und sonstiger Normen erfolgen.

Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass der verfassungsrechtliche Status von Bundestagsabgeordneten gebiete, dass diese "im Grundsatz vor geheimdienstlicher Informationssammlung und Überwachung geschützt sein müssen". Nur in ganz besonderen Fällen könnten Ausnahmen davon zugelassen werden, wenn "Geheimdienste bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Abgeordnete – möglicherweise sogar mit nachrichtendienstlichen Mitteln – überwachen wollen". Dies erfordere "jedenfalls zuvor eine konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages".

Eine Beobachtung oder Überwachung von Abgeordneten soll der Vorlage zufolge grundsätzlich nicht ohne Genehmigung durch ein parlamentarisches Gremium stattfinden. Als hierfür zuständiges Gremium kämen das Bundestagspräsidium oder die Obleute-Runde des Immunitätsausschusses in Betracht. (Deutsche Bundestag: ra)


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