Digitale Welt und "Kostenlosphilosophie"


Internet bietet neue Formen der Vermarktung für Künstler und Kreative
Bringt der Handel mit E-Books die Buchpreisbindung in Deutschland zu Fall

(16.04.13) - Das Internet bietet für die Kultur- und Kreativwirtschaft neue und lohnende Vermarktungsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle. Dies war der mehrheitliche Tenor eines öffentlichen Expertengesprächs des Kulturausschusses. Die geladenen Vertreter der Sparten Film, Buch und Musik stellten sich den Fragen der Abgeordneten zu den neuen Vertriebsmöglichkeiten und den damit verbundenen Problemen.

Joachim Birr, Vizepräsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), zeigte sich überzeugt davon, dass plattformbasierte Bezahlsysteme im Internet neben den klassischen Einnahmequellen wie dem Kino, dem Verkauf von digitalen Datenträgern und dem Verkauf von Fernsehrechten für die Filmwirtschaft die Zukunft der Vermarktung für die Filmindustrie darstellt. Die Entwicklung, wie sie etwa bei elektronischen Büchern, den E-Books, zu beobachten sei, werde auch für den Film zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Für die Musikwirtschaft zog Stefan Zilch, Managing Director des Musikstream-Anbieters Spotify GmbH, eine positive Bilanz. Im vergangenen Jahr habe die Musikwirtschaft weltweit seit Einführung des MP3-Formates erstmals wieder schwarze Zahlen geschrieben. "Das Internet ist nicht der Feind der Musikwirtschaft", sagte Zilch. Entgegen allen Befürchtungen, könne die Musikwirtschaft eben auch in Zeiten von Raubkopien und Internet-Piraterie sehr wohl gewinnbringend arbeiten. So verfüge die Plattform Spotify inzwischen 24 Millionen Nutzer, die legal Musik im Internet hören und dafür auch zahlen. Rund 70 Prozent der Umsätze würden von Spotify an die Rechteinhaber an der Musik überwiesen.

Ganz ähnlich argumentierte Christian Damke, Geschäftsführer der Firma Skoobe GmbH, für den Markt für elektronische Bücher. Seine Firma bietet gegen eine pauschale Monatsrate (Flatrate) eine Online-Bibliothek für E-Books an. Damke verwies darauf, dass die Nutzer von Skoobe laut einer firmeneigenen Befragung zum einen mehr lesen und auch seltener auf kostenlose Angebote oder Raubkopien zurückgreifen würden. Zilch bestätigte, dass diese Entwicklung auch für den Musikbereich gelte. Gerade bei Flatrate-Angeboten würden die Nutzer letztlich mehr konsumieren und damit den Markt vergrößern.

Problematischer bewerteten der Schriftsteller Mario Giordano und die Geschäftsführerin des Deutschen Bibliothekenverbandes, Barbara Schleihagen, die Entwicklung des elektronischen Buchmarktes. Prinzipiell habe die digitale Welt eine "Kostenlosphilosophie" hervorgebracht, bemängelte Giordano. Zudem befürchte er, dass der Handel mit E-Books die Buchpreisbindung in Deutschland zu Fall bringen könnte. Diese sei aber bislang entscheidend für eine angemessene Vergütung für Buchautoren gewesen. Er appellierte an den Ausschuss, sich für eine Beibehaltung der Buchpreisbindung auch für elektronische Bücher einzusetzen. Schwierigkeiten sieht Schleihagen auf kommunale Bibliotheken zukommen. Bei klassisch gedruckten Büchern könnten die Bibliotheken autonom darüber entscheiden, welche Bücher in welchen Mengen für den eigenen Bestand angeschafft werden. Da es sich bei E-Books jedoch nicht um klassische Bücher sondern um eine Lizenz handle, würden nun die Verlage darüber entscheiden, ob und für welche E-Books eine solche Lizenz an die Bibliotheken erteilt werde, kritisierte Schleihagen.

Der Journalist und Blogger Dirk von Gehlen argumentierte, es beobachte eine neue Sensibilität der Menschen für den Wert von künstlerischen Leistungen. Diese seien auch bereit Geld für neue Produkte auszugeben. Dies sei zu vergleichen mit der Einführung von Bio-Produkten im Lebensmittelbereich. C. Cay Wesnigk, Vorstandmitglied der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, verwies auf das Beispiel des "Gangnam Style"-Videos, mit dem der südkoreanische Rapper Psy mittels der Videoplattform Youtube zu Weltruhm gekommen sei. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

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