Anhörung zum TTIP-Abkommen
TTIP: Fairer Handel ohne Demokratie-Outsourcing
Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA würden Regelungen beinhalten, die die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der demokratisch legitimierten Gesetzgeber einschränken
(26.03.15) - Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP ("Transatlantic Trade and Investment Partnership") war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Grundlage der Anhörung waren drei Anträge der Oppositionsfraktionen.
So verlangt die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/1093) einen Stopp der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA über das TTIP-Abkommen. Außerdem soll sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, das Verhandlungsmandat der EU-Kommission zum TTIP aufzuheben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag für "fairen Handel ohne Demokratie-Outsourcing" (18/1457), dass weder die Freihandelsabkommen mit Kanada noch mit den USA Regelungen beinhalten, die die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der demokratisch legitimierten Gesetzgeber einschränken. Gemeinwohlinteressen dürften nicht hinter den Partikularinteressen großer Konzerne zurücktreten oder nationale Rechtssysteme unterlaufen. Die Bundesregierung soll sich außerdem dafür einsetzen, dass weder in das mit den USA geplante TTIP noch in das mit Kanada geplante "Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA) ein Mechanismus zu außergerichtlichen Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten aufgenommen wird. Ein solcher Mechanismus sei weder notwendig noch zielführend, heißt es in einem weiteren in einem Antrag (18/1964) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Als Sachverständige waren geladen: Professor Gabriel Felbermayr (ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.), Lutz Güllner (EU-Kommission), Bertram Kawlath (Schubert & Salzer GmbH), Sebastian Dullien (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin), Stefan Körzell (Deutscher Gewerkschaftsbund), Thomas Fritz (PowerShift e.V.), Jürgen Maier (Forum Umwelt und Entwicklung), Klaus Müller (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.), Professor Markus Krajewski (Friedrich-Alexander Universität Erlangen Nürnberg) und Detlef Raphael (Deutscher Städtetag). (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.