Anhörung zum Schutz von Hinweisgebern


Grüne schlagen verschiedene Gesetzesänderungen zugunsten von Hinweisgebern vor, unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Berufsbildungsgesetz, Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz
Arbeits- und dienstrechtlichen Diskriminierungsschutz sicherstellen

(27.03.15) - Der Ausschuss für Arbeit und Soziales führte eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur gesellschaftlichen Bedeutung des Whistleblowing durch. Zu den Sachverständigen gehörten: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit, Handelsverband Deutschland e.V., Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Siemens AG, Daimler AG, Rechtsanwalt Dr. Philipp Kramer (Hamburg), Prof. Dr. Peter Wedde (Eppstein), Dr. Imke Sommer (Bremerhaven), Annegret Falter (Berlin), Guido Strack (Köln).

Gegenstand der Anhörung waren zwei Anträge der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke verlangt in ihrem Antrag (18/3043) von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die gesellschaftliche Bedeutung von Hinweisgebern anerkennt und sie vor Vergeltungsmaßnahmen schützt, nachdem sie auf Missstände zum Beispiel in ihrem beruflichen Umfeld hingewiesen haben. Außerdem soll das Gesetz Whistleblowing als "gutgläubige Weitergabe von Informationen, insbesondere über widerrechtliche Handlungen, Fehlverhalten oder allgemeine Gefahren", die eine Bedrohung der Interessen anderer oder der Gesellschaft insgesamt darstellen, definieren.

Die Grünen schlagen in ihrem Antrag (18/3039) verschiedene Gesetzesänderungen zugunsten von Hinweisgebern vor, unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Berufsbildungsgesetz, Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz. Diese sollen einen arbeits- und dienstrechtlichen Diskriminierungsschutz sicherstellen und regeln, unter welchen Bedingungen sich Mitarbeiter an eine außerbetriebliche Stelle oder andere Behörde oder an die Öffentlichkeit wenden dürfen. Änderungen im Strafgesetzbuch sollen Hinweisgeber unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen, verlangen die Grünen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wollen sie unter anderem festschreiben, dass ein Arbeitnehmer sich zuerst an eine innerbetriebliche Stelle wenden muss, sofern er Missstände entdeckt. (Deutscher Bundestag: ra)


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