Mindestlohntarifvertrag & Weiterbildungsbranche
SPD-Fraktion fordert Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche
Eine Rechtsverordnung gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz würde "Hungerlöhne" beseitigen
(12.10.10) - Die Deutsche Bundesregierung soll den Mindestlohntarifvertrag der Weiterbildungsbranche für allgemein verbindlich erklären. Dies fordert die Fraktion der SPD in ihrem Antrag (17/3173).
Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen seien in der großen Koalition unter dem SPD-geführten Arbeitsministerium geschaffen worden.
Verdi, GEW und die Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung hätten einen Tarifvertrag verabschiedet, der für Unternehmen gelten solle, die überwiegend Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte durchführen.
Zur Begründung heißt es, eine Rechtsverordnung gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz würde "Hungerlöhne" beseitigen und eine "Mindestlohnbasis" schaffen.
Eine Politik, die Bildung und lebenslanges Lernen fördern wolle, müsse ein hohes Qualitätsniveau in der Aus-, Fort- und Weiterbildung sicherstellen. (Deutscher Bundestag: ra)
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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