Bundesgremienbesetzungsgesetz und Frauenquote
Frauen sollen adäquat in Beratungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden
Frauen seien besonders im naturwissenschaftlich-technischen Feld unterrepräsentiert, so dass angefragte Frauen nicht alle angebotenen Gremienmitgliedschaften annehmen könnten
(12.10.10) - Der Frauenanteil in forschungs- und innovationspolitischen Entscheidungs- und Beratungsgremien der Regierung schwankt. Wie aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/3011) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2867) hervorgeht, liegt er beispielsweise beim Deutschen Institut für medizinische Information und Dokumentation bei 66,7 Prozent und im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesanstalt für Straßenwesen bei 7,7 Prozent.
Bei den meisten Gremien greife das Bundesgremienbesetzungsgesetz, das die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Gremien des Bundes verbessern soll, schreibt die Regierung. Allerdings stünden "aufgrund der besonderen Anforderungen an die fachliche und persönliche Qualifikation" der Kandidaten "nicht immer Personen beiderlei Geschlechts in paritätischem Verhältnis zur Verfügung".
Laut ihrer Antwort fördert die Regierung die Gleichstellung von Frauen und Männern in den unterschiedlichsten Politikfeldern. Ihre Gleichstellungspolitik ziele darauf ab, "Frauen adäquat in Beratungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden, deren Ergebnisse und Auswirkungen die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Männern und Frauen in unserem Land unmittelbar gestalten".
Frauen seien besonders im naturwissenschaftlich-technischen Feld unterrepräsentiert, so dass angefragte Frauen nicht alle angebotenen Gremienmitgliedschaften annehmen könnten. Darüber hinaus seien Entsendungen in Gremien durch den Bund oft mit der Wahrnehmung eines bestimmten Amtes verbunden.
Dies erkläre, warum trotz des seit 1994 geltenden Bundesgremienbesetzungsgesetzes noch keine Parität in der Besetzung der Beratungs- und Entscheidungsgremien erreicht worden sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).