Zur Einführung einer Tierschutzkennzeichnung


Petitionsausschuss: Kennzeichnungspflicht von Tier- und Fleischprodukten gefordert
BMELV habe sich in den relevanten Gremien auf europäischer Ebene für die Einführung einer Kennzeichnung ausgesprochen

(20.03.12) - Der Petitionsausschuss spricht sich für eine Kennzeichnungspflicht von Tier- und Fleischprodukten im Hinblick auf die Tierhaltung aus. Aus der Sitzung beschloss der Ausschuss mit den Stimmen von Unions- SPD-, FDP- und Linksfraktion eine dahingehende Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte gefordert, die Petition zusätzlich noch dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) "zur Erwägung" zu überweisen, und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Dies lehnte die Ausschussmehrheit ab, mit dem Verweis auf die derzeit auf europäischer Ebene diskutierte Richtlinie zur Tierschutzkennzeichnung.

In seiner öffentlichen Petition, die 4.667 Mitzeichner gefunden hat, kritisierte der Petent, dass weder bei den in einem Fachgeschäft gekauften Produkten noch bei abgepackten Produkten festgestellt werden könne, aus welcher Art von Tierhaltung das Fleisch stamme. Ein Verbraucher könne dieser Unsicherheit nur durch den Einkauf bei einem so genannten Biometzger entgehen, heißt es in der Eingabe. Dem würde aus Sicht des Petenten eine mit Eiern vergleichbare Kennzeichnung entgegenwirken. Jeder könne sich dann entscheiden, welche Art von Fleisch er kaufen wolle.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass das BMELV eine Studie zu den Perspektiven für eine europäische Tierschutzkennzeichnung initiiert und gefördert habe. Diese Studie unterstütze die Tierschutzkennzeichnung, heißt es weiter. Nach Auffassung des Petitionsausschusses dient eine solche Kennzeichnung auch dem Verbraucherschutz. "Sie schafft Transparenz und dient mittelbar der Verbesserung des Tierschutzes", schreiben die Abgeordneten in der Begründung. Verbraucher könnten so Lebensmittel erkennen, bei deren Erzeugung besonders hohe Tierschutzstandards eingehalten wurden. Daher werde die geforderte Tierschutzkennzeichnung ausdrücklich unterstützt, betont der Ausschuss.

Weiter wird mitgeteilt, dass die Europäische Kommission im Jahr 2009 einen Bericht über Optionen für Tierschutzkennzeichnungen vorgelegt habe. Das BMELV habe sich in den relevanten Gremien auf europäischer Ebene für die Einführung einer Kennzeichnung ausgesprochen. Nach Aussage des Ministeriums ist es nun erforderlich, dass die Kommission einen entsprechenden Vorschlag für eine Rechtsvorschrift vorlegt. Man habe sich daher mit der Bitte an die Kommission gewandt, die begonnenen Arbeiten zur Einführung einer Tierschutzkennzeichnung fortzuführen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen