Vertrauenspersonen bei ärztlichen Untersuchungen


"Massiven Eingriff" in das Selbstbestimmungsrecht: Begleitpersonen muss man zur einer ärztlichen Begutachtung mitnehmen dürfen
Die Hinzuziehung von Vertrauenspersonen zu Untersuchungen im Rahmen von Sozialgerichtsverfahren widerspricht nicht der geltenden Rechtslage


(15.07.08) - Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich Ende Juni dafür eingesetzt, dass Begleitpersonen zu einer ärztlichen Begutachtung mitgenommen werden dürfen. Deshalb beschloss er einstimmig, die zugrundeliegende Eingabe der Bundesregierung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.

Konkret forderte die Petentin, dass die zu untersuchende Person zur ärztlichen Untersuchung, die von einem Sozialleistungsträger veranlasst wurde, eine Person ihres Vertrauens mitnehmen darf. Fast sämtliche Behörden würden die Gegenwart einer Begleitperson verweigern. Dazu gehörten die Rentenversicherungen, der Medizinische Dienst der Krankenkassen, die Versorgungsämter, die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaften und die Gesundheitsämter von Städten und Kreisen.

Für die Petentin handelt es sich bei einer angeordneten medizinischen Untersuchung nicht zuletzt wegen der drohenden Leistungsverweigerung um einen "massiven Eingriff" in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Die Untersuchung sei die "alles entscheidende Grundlage für den weiteren Lebensweg des Betroffenen, oft sogar ganzer Familien".

Die vom Ausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab unter anderem, dass die Hinzuziehung von Vertrauenspersonen zu Untersuchungen im Rahmen von Sozialgerichtsverfahren nicht der geltenden Rechtslage widerspricht. Dies werde auch in einem Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz deutlich, nach dem ein genereller Ausschluss von Vertrauenspersonen des zu Untersuchenden unzulässig sei. Der Sachverständige könne die Untersuchung dann zwar ablehnen, jedoch nur wenn er hierfür sachliche Argumente habe.

Wenn er sie aber nicht durchführen wolle, weil in Anwesenheit einer Vertrauensperson nicht das "notwendige Vertrauensverhältnis" hergestellt werden könne und eine "ordnungsgemäße Begutachtung" so nicht möglich sei, dürfe das Misstrauen des Untersuchenden in die Objektivität des Sachverständigen nachvollziehbar und der Sachverständige damit ausgeschlossen sein, so das Gericht.

Diese Grundsätze für ein faires Gerichtsverfahren müssen nach Ansicht des Petitionsausschusses auch bereits im Sozialverwaltungsverfahren Anwendung finden. Denn typischerweise trete der Arzt dabei weniger in der Funktion einer Vertrauensperson auf, sondern er werde seitens des Betroffenen eher in den Bereich der über den Anspruch entscheidenden Behörde gezählt. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen