Heimliche Online-Durchsuchung wird durchleuchtet


Dienstanordnung zur Online-Durchsuchung: Union stellt sich gegen SPD - Der frühere Innenstaatssekretär Lutz Diwell erhält eine Einladung zu einer Sitzung des Innenausschusses
Diwell hatte im Sommer 2005 die Dienstvorschrift unterzeichnet, auf deren Grundlage der Verfassungsschutz heimliche Online-Durchsuchungen durchgeführt hatte


(25.10.07) – Für sichtliche Verärgerung des Koalitionspartners hat am Mittwochvormittag die Entscheidung der Unionsfraktion gesorgt, gegen das Votum der SPD gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen dem Antrag der Liberalen zuzustimmen, dem früheren Innenstaatssekretär Lutz Diwell eine Einladung zu einer Sitzung des Innenausschusses zu schicken. Diwell hatte im Sommer 2005 die Dienstvorschrift unterzeichnet, auf deren Grundlage der Verfassungsschutz heimliche Online-Durchsuchungen durchgeführt hatte.

Weil Diwell im Frühjahr diesen Jahres in einem Interview behauptet hatte, er habe gar nicht gewusst, dass der Verfassungsschutz seine Verwaltungsanordnung als Grundlage zum Ausspähen privater Computer nutzen werde, fordert die FDP-Fraktion im Innenausschuss bereits seit Monaten, der Staatssekretär, der seit Ende 2005 für Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) tätig ist, solle vor dem Ausschuss Bericht erstatten, wie es damals zu der Dienstanweisung gekommen sei.

Dieser Vorstoß wurde bislang nur von den Grünen und der Linksfraktion unterstützt, während sich zu Union "aufgrund der Koalitionsräson" dazu entschied, "zu dem Thema zu schweigen". In der heutigen Sitzung aber betonte die Union, es sei, anders als von der SPD behauptet, sehr wohl von Bedeutung, ob Diwell sich damals über die Auswirkungen der Anweisungen im Klaren gewesen sei.

Nach Ansicht der Sozialdemokraten ist die Diskussion um sein subjektives Empfinden allerdings "gehobener Kaffeeklatsch", da "es nicht darauf ankommt, was Diwell damals gedacht haben könnte". Die Entscheidung der Union, dem Antrag der Opposition zuzustimmen, stieß in der Sitzung auf das Unverständnis der SPD.

Die Liberalen bekräftigten ihre Überzeugung, es sei "ein ernster Vorgang", dass Diwell sich bislang geweigert habe, der Einladung des Innenausschusses, der allerdings bislang zunächst pauschal an die Adresse der Regierung gerichtet war, Folge zu leisten und dass auch Ministerin Zypries nicht zulasse, dass er sich vor dem Ausschuss erkläre. "Wenn der Ausschuss sich das gefallen lässt, dann verfehlt er seine Kontrollaufgabe", so die FDP.

Es gehe nicht um die Person Lutz Diwell, sondern um die Frage, wie es sein könne, dass in einer Verwaltungsanordnung Maßnahmen erlaubt werden könnten, die zu "tiefen Grundrechtseingriffen" führten. Dieser Ansicht stimmten Linksfraktion und Bündnisgrüne ausdrücklich zu.

Die Grünen hielten zwei Szenarien für denkbar: Entweder habe der Verfassungsschutz "rechtswidrig und illegal im eigenen Ermessen" die Verwaltungsanordnung so ausgelegt, dass sie schwere Grundrechtseingriffe erlaube oder Diwell habe sich in seinem Statement damit verteidigt, von dieser Auslegung nichts gewusst zu haben, "obwohl sein damaliger Chef Otto Schily grünes Licht" für die Online-Durchsuchungen gegeben und so versucht habe, das Verfahren "innerhalb rechtlicher Grauzonen" auszuprobieren. Der Vorgang müsse "im Detail aufgeklärt werden", so die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Online-Durchsuchung stark umstritten
Online-Durchsuchung: Mit dem Keylogger zum Ziel
LHG-BW-Veranstaltung: Online-Durchsuchung
Online-Durchsuchung ist erfolgreiches Hacking
Schutz sensibler persönlicher Daten
Datenschutz und Online-Durchsuchungen
Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz
Anti-Terror contra Datenschutz
Bundestrojaner schadet Made in Germany
Verdeckte Online-Durchsuchung rechtswidrig


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen