Energiekonzerne: Entschädigung für Atomausstieg


Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs
Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG)



Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat dem Bundestag in Form einer Unterrichtung (19/29015) den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs zugestellt.

Der Vertrag soll die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit den vier Energieversorgungsunternehmen EnBW, Eon/Preußen Elektra, RWE und Vattenfall beenden.

Wirksam wird der Vertrag mit Inkrafttreten des 18. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/28682), das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 01.05.21
Newsletterlauf: 13.08.21


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