FDP: Freiheit von "Lieferkettenbürokratie"


Entwurf eines Gesetzes zur Freiheit von Lieferkettenbürokratie und zur Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Lieferkettenbürokratiefreiheitsgesetz – LkBFreiG)
Weit über den direkten Adressatenkreis des Gesetzes hinaus hat sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als großes zusätzliches Handelshemmnis erwiesen



Die FDP-Fraktion hat einen Entwurf (20/14021) eines Gesetzes zur Freiheit von Lieferkettenbürokratie und zur Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Lieferkettenbürokratiefreiheitsgesetz - LkBFreiG) vorgelegt. Sie kritisiert darin: "Weit über den direkten Adressatenkreis des Gesetzes hinaus hat sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als großes zusätzliches Handelshemmnis erwiesen.

Eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter rund 2.400 auslandsaktiven Betrieben hat bereits 2023 gezeigt, dass die bürokratischen Belastungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einen weitaus größeren Umfang angenommen haben als ursprünglich von der damaligen Bundesregierung erwartet." Wenn sich Unternehmen aus Sorge vor Bußgeldern aus den Ländern zurückzögen, die von Investitionen aus Deutschland am meisten profitieren würden, sei niemandem geholfen. Es müsse dann davon ausgegangen werden, dass die Marktlücke vielfach von jenen Staaten gefüllt werde, die sich nicht an hohe Standards gebunden fühlten - mit entsprechend negativen Folgen für Menschenrechte, Arbeitsstandards und Umweltschutz, führen die Liberalen weiter aus.

Vorbemerkungen der FDP-Fraktion
Weit über den direkten Adressatenkreis des Gesetzes hinaus hat sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als großes zusätzliches Handelshemmnis erwiesen. Eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter rund 2.400 auslandsaktiven Betrieben hat bereits 2023 gezeigt, dass die bürokratischen Belastungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einen weitaus größeren Umfang angenommen haben als ursprünglich von der damaligen Bundesregierung erwartet:

Mittelständische Unternehmen, die nicht direkt dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unterfallen, werden gleichwohl regelmäßig von den eigentlichen Normadressaten aufgefordert, über die Konformität ihrer Lieferketten mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu berichten. Große Unternehmen geben die an sie gerichteten Anforderungen an ihre kleinen und mittleren Vertragspartner weiter (Kaskaden- bzw. Trickle-down-Effekt). Bei Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten geben dies 41 Prozent an, in der Größenklasse 250 bis 499 Beschäftigte 52 Prozent, bei Unternehmen mit 500 bis 999 Beschäftigten 61 Prozent, bei den Betrieben mit 1.000 bis 3.000 Beschäftigten sogar 71 Prozent.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 20.12.24
Newsletterlauf: 06.03.25


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen