Umfangreiche jährliche Berichtspflichten
Union fordert Aufhebung des Lieferkettengesetzes
Sie kritisiert die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die weit über deutsche Vorgaben hinausgehe
Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettengesetz). Sie hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/14015) vorgelegt, in dem sie zwar den Schutz von Menschenrechten und Umwelt als "zentrales Anliegen der Bundesrepublik Deutschland" und von deutschen Unternehmen bezeichnet. Schon bald nach Inkrafttreten des LkSG habe sich aber gezeigt, dass das Gesetz insbesondere im Hinblick auf umfangreiche jährliche Berichtspflichten einer Überprüfung bedarf.
Zugleich hätten verschiedene Krisen den Druck auf internationale Lieferketten erheblich erhöht und dadurch entsprechende Wirtschaftsbeziehungen erheblich erschwert, führt die Unionsfraktion aus. Sie kritisiert die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die weit über deutsche Vorgaben hinausgehe. Es mache für deutsche Unternehmen aber dennoch keinen Sinn, an die deutschen Regelungen gebunden zu sein, wenn zugleich die europäischen Regelungen gelten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 20.12.24
Newsletterlauf: 06.03.25
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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