Kritik am EU-Plan gegen Desinformation
EU-Aktionsplan: Sollen nur einseitige regierungs- und EU-genehme Nachrichten beziehungsweise Informationen verbreitet werden?
Verstoß gegen fundamentale Vorgaben des hierzulande geltenden Grundgesetzes
Die AfD-Fraktion wendet sich gegen den EU-Aktionsplan gegen Desinformation und fordert die Bundesregierung auf, "alle damit verbundenen weiteren Dokumente abzulehnen und Sorge zu tragen, dass die hierin verfolgten Ziele und Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland nicht zur Umsetzung kommen". Wie die Fraktion in einem Antrag (19/17781) schreibt, trage der Aktionsplan Züge, die auf eine gezielte Meinungslenkung hinauslaufen würden. Er verstoße gegen fundamentale Vorgaben des hierzulande geltenden Grundgesetzes.
"Die Maßnahmen laufen darauf hinaus, dass in den Mitgliedstaaten, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, auf allen denkbaren Medienkanälen nur noch einseitige regierungs- und EU-genehme Nachrichten beziehungsweise Informationen verbreitet werden", schreiben die Abgeordneten. Bereits in der Einleitung des Plans heiße es, dass die Bürgerinnen und Bürger nur noch Zugang zu einer "Vielzahl überprüfbarer Informationen" haben könnten, nämlich solchen, die vorab von einem Netz von sogenannten Faktenprüfern gefiltert worden sein. Die Vorgaben des Plans verletzten den grundgesetzlich zu gewährenden freien Zugang zu nicht staatlich kontrollierten und nicht zensierten oder -aufbereiteten Informationen und ließen die freie Meinungsäußerung und deren ungehinderte Verbreitung völlig außer Acht.
"Mit den grundgesetzlich geschützten und von allen Demokraten aus voller Überzeugung zu respektierenden Grundlagen der Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit ist der Aktionsplan der EU-Kommission gegen Desinformation nicht vereinbar und ist deshalb zurückzuweisen." (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 14.04.20
Newsletterlauf: 10.06.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.