Länderbezogene Berichtspflicht der EU


Position der Bundesregierung zu public country-by-country reporting sowie Vorbereitung der EU-Ratspräsidentschaft in Steuersachen
Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen



Die Deutsche Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben den Vorschlag der Europäischen Kommission für die verpflichtende Offenlegung von länderbezogenen Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. Die Abstimmung in der Bundesregierung dauere an, schreibt sie in der Antwort (19/18306) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (19/17509). Gleichzeitig betont sie, dass eine Reihe der darin enthaltenen Fragen wegen des noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses in der Bundesregierung nicht vom Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst seien. Weiter heißt es in der Antwort, aufgabenbedingt pflege die Bundesregierung Kontakte zu einer Vielzahl von Akteuren wie zum Beispiel auch anderen Mitgliedstaaten.

Eine lückenlose Aufstellung der in dem fraglichen Zeitraum stattgefundenen Gespräche, in denen öffentliches Country-by-Country Reporting thematisiert wurde, könne nicht gewährleistet werden. Die Bundesregierung befinde sich zur Frage, wie während der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission verfahren werden soll, derzeit noch in der Ressortabstimmung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Europäische Kommission hat im April 2016 einen Richtlinienvorschlag für die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen vorgelegt (COM/2016/198/FINAL). Das Europäische Parlament hat zu diesem Vorschlag für eine öffentliche länderbezogene Berichtspflicht (public country-by-country reporting, pcbcr) im Juli 2017 und März 2019 Stellung bezogen sowie den Rat der Europäischen Union (EU) in einer Entschließung im Oktober 2019 abermals dringend zu Fortschritten aufgerufen.

Der Rat der EU hat sich im November und Dezember 2019 zum ersten Mal auf Ministerebene in den Formationen Wettbewerb und Finanzen mit dem Richtlinienvorschlag befasst, ohne eine allgemeine Ausrichtung zu beschließen. Die Befassung auf Ministerebene erfolgte auf Basis des dritten von einer Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromisstextes.

Laut Presseberichten hat sich die Bundesregierung bei diesen Befassungen der Stimme enthalten, da einer Befürwortung von pcbcr durch den Bundesminister der Finanzen und die Bundesministerinder Justiz und für Verbraucherschutz eine ablehnende Haltung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie gegenüberstünde. In Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse im Rat der EU sei die Enthaltung der Bundesregierung dabei entscheidend für die Blockade des Vorschlags. Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2019 eine Initiative abgelehnt, welche die Bundesregierung zur ausdrücklichen Unterstützung der Einführung von pcbcr auf EU-Ebene aufgefordert hatte (Bundestagsdrucksache 19/7906).
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.04.20
Newsletterlauf: 29.07.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen