Weiterentwicklung des Lobbyregisters


Regelungen zum Lobbyismus: Stand und Entwicklung des Lobbyregisters des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung
Die Bundesregierung erarbeitet aktuell eine Änderung des Lobbyregistergesetzes (LobbyRG) zur Umsetzung des Koalitionsvertrages



Eine Weiterentwicklung des Lobbyregisters von Bundestag und Bundesregierung ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/3482) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3305). Wie sie darin mit Stand vom 16. September ausführt, erarbeitet sie aktuell eine Änderung des Lobbyregistergesetzes und stimmt sich in Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Ausweitung der Eintragungspflicht sowie Fragen des Gesetzgebungsverfahrens ab. Zur Frage der Einführung eines sogenannten "Fußabdrucks", das heißt einer "stärkeren Transparenz der Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen", befinde sie sich in der internen Willensbildung, heißt es in der Vorlage weiter.

Vorbemerkung der Fragesteller
Am 1. Januar 2022 trat erstmals seit 1949 in Deutschland eine gesetzliche Regelung zur Einführung eines Lobbyregisters (Lobbyregistergesetz) in Kraft, das auf der Webseite des Deutschen Bundestages (https://www.lobbyregister.bundestag.de/startseite) öffentlich einsehbar ist. Durch die Schaffung einer Registrierungspflicht für diejenigen, die Kontakt zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, soll mehr Transparenz bei der für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbaren Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik erreicht werden. Firmen und Verbände müssen sich seither öffentlich registrieren lassen, bevor sie zu Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Bundesregierungsmitgliedern und deren Mitarbeitern Kontakt aufnehmen.

Für die Teilnahme an Anhörungen existiert jedoch nur eine Soll-Vorschrift, sodass der Eintrag nur regelmäßig erforderlich bzw. grundsätzlich erforderlich, aber keine Voraussetzung ist. Wer sich trotz bestehender Registrierungspflicht nicht einträgt oder Eintragungen unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann.

Das Lobbyregister beinhaltet allerdings keinen legislativen Fußabdruck, mit dem registriert wird, wer auf einen Gesetzgebungsprozess wann und in welcher Form Einfluss genommen hat bzw. wer sich zu diesem Zweck mit Bundesministern, Staatssekretären oder Ministerialbeamten getroffen hat. Außerdem enthält das Lobbyregister Ausnahmen für die Kirchen des öffentlichen Rechts, für die Presse, für Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.

Bislang haben sich über 5 000 Unternehmen, Verbände, Organisationen, Netzwerke, Einzelpersonen und andere angemeldet. Die Zahl der benannten Beschäftigten, die die Interessenvertretung unmittelbar ausüben, liegt bei mehr als 12.500. Die Zahl der Personen, die nach dem Register zur Lobbytätigkeit berechtigt sind, beträgt derzeit 28.443. Rein rechnerisch kommen also auf jeden Abgeordneten und jede Abgeordnete 38 offiziell registrierte Lobbyisten.

Nach Berichten der Wochenzeitschrift "Zeit" und der Transparenzinitiative sind zahlreiche Abgeordnete im Deutschen Bundestag parallel als Funktionäre von Lobbyverbänden im Lobbyregister verzeichnet. Insgesamt seien 28 Parlamentarierinnen und Parlamentarier "im Vorstand, Präsidium oder Beirat von Interessenorganisationen tätig, die sich im Lobbyregister des Bundestages eingetragen haben. Die Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN engagieren sich unter anderem in Lobbyvereinen der Rüstungsindustrie, der Energiebranche oder
einer Handelskammer."

Die bisherigen Regelungen zum Lobbyismus gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag sind nach Auffassung der Fragestellenden unzureichend. Auch die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP einige Veränderungen der Regelungen zum Lobbyismus angekündigt (vgl. Koalitionsvertrag 2021, S. 10).
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 13.11.22
Newsletterlauf: 24.01.23


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