Wirecard: Geldwäsche-Meldungen werden analysiert
Die Wirecard AG ist selbst nicht Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz und unterliegt daher nicht der Geldwäscheaufsicht durch die BaFin
Das Vorliegen einer Verdachtsmeldung im Zusammenhang mit einem Unternehmen bedeutet nicht zwingend, dass sich der Verdacht auch auf das Unternehmen selbst bezieht
Der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe um die inzwischen insolvente Wirecard AG eine "vertiefte Analyseoperation" begonnen. Ziel der Operation sei es, alle Informationen mit Bezug zu Wirecard nochmals intensiv zu bewerten. "Diese Analyse dauert an und führt nach gegenwärtigem Stand zu der Einschätzung, dass mehr als 1.000 Verdachtsmeldungen und/oder Informationen mit Bezug zur Wirecard Bank AG beziehungsweise zur Wirecard AG zu berücksichtigen sein könnten", heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/21530) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21227).
"Das Vorliegen einer Verdachtsmeldung im Zusammenhang mit einem Unternehmen bedeutet nicht zwingend, dass sich der Verdacht auch auf das Unternehmen selbst bezieht", betont die Bundesregierung. Vielmehr liege der Fokus bei Verdachtsmeldungen im Regelfall auf dem Missbrauch des Unternehmens durch Dritte, bei einer Bank also auf Transaktionen durch Bankkunden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 24.08.20
Newsletterlauf: 16.11.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.