Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder


Lage der Union 2017: Präsident Juncker präsentiert in neuem Verhaltenskodex strengere Ethikregeln für Kommissionsmitglieder
Strengere Regeln gelten auch für die finanziellen Interessen von Kommissionsmitgliedern



Anlässlich seiner Rede zur Lage der Union 2017 kündigte Präsident Juncker einen neuen Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder an. Die Vorschriften des Kodex werden modernisiert und legen neue Standards für Ethikregeln in Europa fest. Mit der Ankündigung macht Kommissionspräsident Juncker da weiter, wo er mit seiner seit Beginn seiner Amtszeit erhobenen Forderung nach mehr Transparenz begonnen hatte. Er knüpft damit an seinen jüngsten Vorschlag an, in dem er angeregt hatte, die "Karenzzeit", die gegenwärtig 18 Monate beträgt, für ehemalige Kommissionsmitglieder auf zwei Jahre und für den Präsidenten der Kommission auf drei Jahre zu verlängern.

Mit der vorgeschlagenen Modernisierung der Vorschriften wird ein weiterer Schritt in diese Richtung getan: Die Regeln sind eindeutiger und die ethischen Standards strenger; gleichzeitig wird in mehreren Bereichen die Transparenz erhöht. Zudem wird ein unabhängiger Ethikausschuss geschaffen, der an die Stelle der derzeitigen Ad-hoc-Ethikkommission treten wird, um den Status des Gremiums zu stärken, die Kontrollen strenger zu machen und Beratung über ethische Standards zu bieten.

Der neue Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder bringt u. a. folgende Verbesserungen:

>> Tätigkeiten nach Beendigung der Amtszeit: Wie im November 2016 in einem Schreiben an das Europäische Parlament angekündigt, sieht der neue Verhaltenskodex eine Verlängerung der "Karenzzeit" vor: Diese beträgt gegenwärtig 18 Monate und soll für ehemalige Kommissionsmitglieder auf zwei Jahre und für den Präsidenten der Kommission auf drei Jahre angehoben werden. Während dieser Karenzzeit müssen ehemalige Mitglieder der Kommission diese vor Annahme einer neuen Beschäftigung informieren. Bestimmte Tätigkeiten, wie etwa der Lobbyarbeit bei Mitgliedern oder Bediensteten der Kommission, sind Beschränkungen unterworfen.

>> Vermeidung von Interessenkonflikten: Im neuen Verhaltenskodex wird zum ersten Mal definiert, was unter einem "Interessenkonflikt" zu verstehen ist, und der Grundsatz festgelegt, dass Kommissionsmitglieder nicht nur Interessenkonflikte, sondern auch Situationen, die den Eindruck eines Interessenkonflikts erwecken könnten, vermeiden sollen. Haben ehemalige Mitglieder der Kommission die Absicht, in Bereichen tätig zu werden, die im Zusammenhang mit ihrem ehemaligen Ressort stehen, muss zunächst der unabhängige Ethikausschuss angehört werden. Ab jetzt werden sowohl die Entscheidungen der Kommission als auch die Stellungnahmen des Ausschusses zu diesen Entscheidungen veröffentlicht.

>> Finanzielle Interessen: Strengere Regeln gelten auch für die finanziellen Interessen von Kommissionsmitgliedern. Sie müssen jede Investition von mehr als 10.000 EUR angeben, und zwar unabhängig davon, ob diese einen Interessenkonflikt bewirken könnte oder nicht. Besteht im Zusammenhang mit einem Vermögenswert eines Kommissionsmitglieds ein Interessenkonflikt, so kann der Präsident die Veräußerung oder Übertragung des Vermögenswerts in einen "Blind Trust" verlangen. Die Kommissionsmitglieder sind gehalten, ihre Erklärungen zu Beginn jedes Jahres zu aktualisieren; dies ist bereits heute der Fall.

>> Transparenz und Rechenschaftspflicht: Mitglieder der Kommission sind die besten Botschafter der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten und in der ganzen Welt. Deshalb ermutigt Präsident Juncker sie weiter, zu reisen. Dies müssen sie jedoch möglichst kostengünstig tun. Angaben zu den Reisekosten jedes Kommissionsmitglieds werden alle zwei Monate veröffentlicht.

>> Durchsetzung der Vorschriften: Bei der Anwendung des Verhaltenskodex wird das Kollegium durch einen neuen unabhängigen Ethikausschuss unterstützt, der eine stärkere Rolle spielen wird. Er darf zu allen ethischen Fragen beraten und kann zu Themen im Zusammenhang mit dem Kodex Empfehlungen aussprechen. Bei Verstößen gegen den Kodex, die es nicht rechtfertigen, den Gerichtshof anzurufen, kann die Kommission eine Verwarnung aussprechen und veröffentlichen. Dies ist eine neue Möglichkeit, von der die Juncker-Kommission unlängst Gebrauch gemacht hat und die jetzt in den neuen Vorschriften verankert wird.

Auch der von Präsident Juncker im November unterbreitete Vorschlag, dass Kommissionsmitglieder sich ohne Freistellung als Kandidaten zu den Wahlen für das Europäische Parlament präsentieren können, ist Teil der neuen Regelung.

Nächste Schritte:
Präsident Juncker konsultiert nun auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission das Europäische Parlament. Der vorgeschlagene Verhaltenskodex soll am 1. Februar 2018 in Kraft treten. Er gilt dann für alle derzeitigen Mitglieder der Juncker-Kommission. Im Geiste der Transparenz und der Rechenschaftspflicht wird die Kommission jährlich einen Bericht über die Anwendung des Verhaltenskodex veröffentlichen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 09.10.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen