Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Aktualisierung der Gasgeräterichtlinie


Noch mehr Sicherheit bei Gasverbrauchseinrichtungen durch straffere und einfachere Vorschriften
Die Initiative ist Teil allgemeiner Bestrebungen, die Produktsicherheit in der gesamten EU wirksamer zu gestalten sowie eine größere Einheitlichkeit sicherzustellen und die Befolgung der Regeln in allen Branchen zu vereinfachen

(04.06.14) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die für die Sicherheit von Gasverbrauchseinrichtungen und der dazugehörigen Sicherheits-, Regel- und Kontrollvorrichtungen maßgebliche Richtlinie (Gasgeräterichtlinie) durch eine unmittelbar geltende Verordnung zu ersetzen. Dies bedeutet, dass die 28 nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der derzeitigen Richtlinie durch eine einzige, in allen Amtssprachen der EU vorliegende Rechtsvorschrift ersetzt werden. Beispiele für Gasverbrauchseinrichtungen sind Kocher, Herde, Heizstrahler, Durchlauferhitzer, Gasleuchten sowie Zentralheizungskessel. Die Rechtsvorschrift erfasst somit eine sehr breite Palette gängiger Verbrauchs- und Handelsgüter, die von der simplen Campingausrüstung bis hin zu Heizkesseln für große Häuserblocks reicht. Lediglich Gasverbrauchseinrichtungen für industrielle Verfahren fallen nicht darunter.

Mit dem Vorschlag werden kohärentere Regeln eingeführt, die zu niedrigeren Befolgungskosten für die Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, führen. Dazu gehört eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten auf Hersteller, Einführer und Händler. Die Produktsicherheit wird durch bessere Rückverfolgbarkeit gestärkt, so dass defekte oder unsichere Produkte leichter identifiziert werden können. Die Behörden werden durch einen Ausbau der Marktüberwachung besser dafür gerüstet sein, zu verhindern, dass gefährliche Produkte aus Drittländern eingeführt werden. Mit dem vorgeschlagenen Rechtsakt wird somit die Produktsicherheit in der EU effektiver.

Michel Barnier, Mitglied der Europäischen Kommission und amtierender Kommissar für Industrie und Unternehmertum, erklärte dazu: "Der Vorschlag zur Aktualisierung der Gasgeräterichtlinie ist ein weiterer Schritt zur Straffung der EU-Produktvorschriften, die zu einer Verringerung der administrativen Belastung und der Verwaltungskosten beitragen wird. Gemeinsame Vorschriften für Industrieprodukte bieten den Herstellern künftig mehr Rechtssicherheit. Sie können ihre Produktionsprozesse optimieren, die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte verbessern und in Innovation investieren. Dies wird zu einer Stärkung des Binnenmarktes führen und ein Umfeld schaffen, in dem Unternehmen leichter wachsen können."

Gas wird noch sicherer
Durch verbesserte und klarere Anforderungen an die jeweiligen Gasverbrauchseinrichtungen wird deren Sicherheit weiter erhöht. Beispielsweise verpflichtet die vorgeschlagene Verordnung die Hersteller zwecks Erhöhung der inhärenten Sicherheit der Produkte, das jeweilige Risiko zu vermeiden oder zu verringern, anstatt nur Warnhinweise anzubringen. Die Sicherheitsanforderungen, die jedes Gerät erfüllen muss, werden entsprechend dem technischen Fortschritt aktualisiert. Dadurch wird die Kompatibilität mit neuen, innovativen Technologien und den zunehmend verwendeten gasförmigen Brennstoffen aus erneuerbaren Quellen sichergestellt.

Geringere Kosten für die Unternehmen
Durch kohärentere Regeln in allen Produktsegmenten werden die Befolgungskosten für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sinken.

Die aktualisierten Regelungen werden über die Produktgruppen hinweg angeglichen, um bei Produkten, die unter mehr als eine Rechtsvorschrift fallen, widersprüchliche oder sich überschneidende Anforderungen zu vermeiden. Dies sorgt zudem für einen leichteren Marktzugang und einen besseren Schutz von Leben und Sachwerten. Im Einzelnen bedeuten die neuen Regelungen:

>> eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten auf Hersteller, Einführer und Händler,

>> mehr Garantien für die Produktsicherheit durch eine verbesserte Rückverfolgbarkeit, mit der sich die Herkunft defekter oder unsicherer Produkte feststellen lässt, sowie durch klarer formulierte Regelungen und eine verbesserte Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen,

>> eine Verbesserung der nationalen Marktüberwachung, da die Behörden besser dafür gerüstet sein werden, die Einfuhr gefährlicher Produkte aus Drittländern zu verhindern,

>> klarere Vorschriften durch die Einführung von Definitionen für sektorspezifische Fachbegriffe, wodurch der Auslegungsbedarf verringert und somit die Anwendung der Rechtsvorschrift erleichtert wird,

Harmonisierung von Inhalt und Form der Mitteilungen über die Gasversorgungsbedingungen in den Mitgliedstaaten, so dass Entwicklung und Bau sicherer und ordnungsgemäß funktionierender Produkte ermöglicht werden, und

Klarstellung des Zusammenhangs mit anderen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften, die für Gasverbrauchseinrichtungen gelten.

Die Initiative ist Teil allgemeiner Bestrebungen, die Produktsicherheit in der gesamten EU wirksamer zu gestalten sowie eine größere Einheitlichkeit sicherzustellen und die Befolgung der Regeln in allen Branchen zu vereinfachen. Ähnliche Vorschläge wurden in letzter Zeit für acht weitere Wirtschaftszweige verabschiedet. Dies soll dazu beitragen, widersprüchliche oder sich überschneidende Vorschriften für Produkte zu beseitigen, die unter mehr als eine Rechtsvorschrift fallen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen