Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Beitrag zur Reindustrialisierung Europas


Grüner Aktionsplan für KMU: Umweltprobleme in Geschäftschancen umwandeln
Wiederaufarbeitung, Reparaturen, Instandhaltung, Recycling und umweltgerechte Gestaltung tragen mit ihrem großen Wachstums- und Beschäftigungspotenzial auch ganz erheblich zur Bewältigung von Umweltproblemen bei

(21.07.14) - Die Europäische Kommission hat die Mitteilung "Grüner Aktionsplan für KMU: KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln" angenommen. Der Aktionsplan umfasst eine Reihe von KMU-gerechten Maßnahmen, die auf europäischer Ebene zur Nutzung der mit der Entwicklung hin zu einer umweltschonenderen Wirtschaft verbundenen Geschäftschancen beitragen sollen. Dafür gilt es, die Ressourceneffizienz der europäischen KMU zu steigern, grünes Unternehmertum zu fördern, die Möglichkeiten umweltschonenderer Wertschöpfungsketten zu nutzen und grünen KMU den Zugang zu den Märkten zu erleichtern.

KMU dabei unterstützen, die Entwicklung hin zu einer grünen Wirtschaft optimal zu nutzen

Im grünen Aktionsplan ist eine Reihe von Zielen und Maßnahmen in den folgenden fünf Themenbereichen festgelegt:

1. KMU umweltgerechter und damit wettbewerbsfähiger und nachhaltiger machen
Wenn man die Ressourceneffizienz von KMU verbessert, lassen sich enorme Produktionskostensenkungen und Produktivitätszuwächse erzielen. Berechnungen zufolge könnte dies der europäischen Wirtschaft Einsparungen von insgesamt 630 Mrd. EUR pro Jahr bringen.

2. Grünes Unternehmertum für die Unternehmen der Zukunft
Die Verhinderung von Umweltschäden und die angestrebte Verringerung des CO2‑Ausstoßes der Wirtschaft stellen eine gesellschaftspolitische Herausforderung dar, eröffnen aber auch neue Geschäftschancen für Unternehmen, die grüne Produkte und Dienstleistungen auf den Markt bringen. KMU brauchen ein günstiges Umfeld, in dem umweltfreundliche Ideen einfach entwickelt, finanziert und vermarktet werden können.

3. Chancen für KMU durch umweltschonendere Wertschöpfungsketten
Wiederaufarbeitung, Reparaturen, Instandhaltung, Recycling und umweltgerechte Gestaltung tragen mit ihrem großen Wachstums- und Beschäftigungspotenzial auch ganz erheblich zur Bewältigung von Umweltproblemen bei. KMU und Einzelunternehmer benötigen ein günstiges Umfeld für eine Entwicklung in Richtung Kreislaufwirtschaft.

4. Marktzugang für grüne KMU
Die internationalen Verpflichtungen der EU – beispielsweise bei der Zusammenarbeit im Klimaschutz oder in der Nachbarschaftspolitik – bieten europäischen KMU mit einschlägigem Know-how konkrete Betätigungsfelder, die ihnen neue Märkte zugänglich machen. Allerdings verkaufen 87 Prozent der KMU in der EU ihre grünen Technologien, Produkte oder Dienstleistungen nur auf Inland. KMU benötigen ein günstigeres Umfeld und mehr internationale Zusammenarbeit, um sich erfolgreich in globale Wertschöpfungsketten integrieren zu können.

5. Verwaltung
Die Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten und die KMU-Interessenträger haben den grünen Aktionsplan für KMU bei Konsultationen über die Zukunft der KMU-Politik und Treffen mit dem Netz der KMU-Beauftragten und Unternehmensverbänden durchweg unterstützt. Daher soll dieser Aktionsplan unbedingt so vollständig umgesetzt werden, dass er EU-weit Wirkung zeigt und den KMU zugutekommt.

Hintergrund
Nach aktuellen Daten entfallen im verarbeitenden Gewerbe in Europa auf Rohstoffe durchschnittlich 40 Prozent der Produktionskosten – rechnet man Energie und Wasser ein, steigt dieser Anteil gar auf 50 Prozent, während die Arbeitskosten nur 20 Prozent ausmachen.

Der Europäische Rat hob auf seiner Tagung im März 2014 hervor, dass Europa eine sowohl in Bezug auf die Produktion als auch auf Investitionen starke und wettbewerbsfähige industrielle Basis als Haupttriebfeder für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung braucht. Der Europäische Rat forderte ferner dazu auf, sich langfristig für eine Senkung der Energiekosten, die von den Energie-Endverbrauchern getragen werden, einzusetzen und dafür vor allem intensiv in die Energieeffizienz und die Nachfragesteuerung entlang der Wertschöpfungskette und in der FuE-Phase zu investieren. Im Small Business Act (SBA) wird hervorgehoben, dass EU und Mitgliedstaaten die KMU in die Lage versetzen sollten, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln.

Der grüne Aktionsplan für KMU versteht sich als Beitrag zur Reindustrialisierung Europas, so wie sie in der Mitteilung "Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie" vertreten und vom Europäischen Rat unterstützt wird: Dafür soll die Wettbewerbsfähigkeit der KMU gesteigert und die Entwicklung umweltfreundlicher Unternehmen in allen europäischen Regionen gefördert werden. Er dient als Ergänzung zur Mitteilung Initiative für grüne Beschäftigung mit ihrem Fahrplan zur Schaffung neuer grüner Arbeitsplätze in der gesamten EU, ferner zum Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft und zur Überprüfung der Abfallziele. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen