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Beitrag zur Öffnung von Datensätzen


Europäische Kommission ermuntert zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
In den meisten Fällen reichen Namensnennungsverpflichtungen für eine Weiterverwendung völlig aus

(30.07.14) - Die Europäische Kommission veröffentlichte Leitlinien, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, sich die Vorteile der neu gefassten Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) zunutze zu machen. Darin wird beispielsweise erläutert, wie der Zugang zu Wetter-, Verkehrs- und Grundbuchdaten oder zu Kartenmaterial gewährt werden kann. Offene Daten können als Ausgangsmaterial für innovative wertschöpfende Dienste und Produkte wie Mobil-Apps verwendet werden, die ihrerseits zu Investitionen in datengesteuerten Sektoren anregen.

Die veröffentlichten Leitlinien beruhen auf einer ausführlichen Konsultation und betreffen Fragen wie

>> Lizenzierung:
Leitlinien dafür, wann öffentliche Stellen eine bedingungslose und lizenzfreie Weiterverwendung erlauben können; unter bestimmten Umständen ist auch eine Weiterverwendung personenbezogener Daten möglich. Zum Beispiel:

## Öffentliche Stellen sollten keine Lizenz vorschreiben, wenn ein einfacher Hinweis ausreicht.

## Offene Lizenzen, die im Web frei verfügbar sind, z. B. verschiedene "Creative-Commons"-Lizenzen, können die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors erleichtern, ohne dass dafür eigene Lizenzen erst ausgearbeitet werden müssten.

## In den meisten Fällen reichen Namensnennungsverpflichtungen für eine Weiterverwendung völlig aus.

>> Datensätze:
Es werden fünf thematische Datensatzkategorien vorgestellt, an denen Unternehmen und andere potenzielle Weiterverwender am meisten interessiert sind und die daher vorrangig zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden könnten, zum Beispiel:

## Postleitzahlen, nationale und lokale Karten;

## Wetter, Boden- und Wasserqualität, Energieverbrauch, Emissionen und andere Umwelt- und Erdbeobachtungsdaten;

>> Verkehrsdaten:
Fahrpläne öffentlicher Verkehrsmittel, Straßenarbeiten, Verkehrsinformationen;

>> Statistik:
>> BIP, Alter, Gesundheit, Arbeitslosigkeit, Einkommen, Bildung usw.;

>> Unternehmens- und Handelsregister.

>> Kosten:
Ein Überblick darüber, wie öffentliche Stellen, z. B. Bibliotheken, Museen und Archive, die Gebühren berechnen sollten, die sie für die Weiterverwendung von Daten erheben, zum Beispiel:

## Werden digitale Dokumente auf elektronischem Weg heruntergeladen, sollten gar keine Gebühren erhoben werden.

## Für eine kostendeckende Gebührenerhebung sollten Einnahmen aus der Erfassung oder Erstellung von Dokumenten, z. B. Registrierungsgebühren oder -abgaben, von den Gesamtkosten abgezogen werden, um die "Nettokosten" der Erfassung, Erstellung, Reproduktion und Verbreitung zu ermitteln.

Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte hierzu: "Diese Leitlinien werden uns allen helfen, von den vielfältigen Informationen, die im Besitz öffentlicher Stellen sind, zu profitieren. Die Öffnung und Weiterverwendung dieser Daten wird viele neue Unternehmen und praktische Dienstleistungen ermöglichen."

In einen unabhängigen Bericht von 2013 kam die Beraterfirma McKinsey zu dem Schluss, dass die Weltwirtschaft durch die Weiterverwendung offener Daten gewaltig wachsen könnte. Eine spanische Studie von 2013 kam zu dem Ergebnis, dass gewerbliche Weiterverwender in Spanien rund 10.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von 900 Mio. EUR erreichen könnten.

Hintergrund
Die Aufstellung der Leitlinien für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Leitlinien) erfolgte auf der Grundlage einer öffentlichen Konsultation, die im Herbst 2013 stattfand, und gestützt auf Empfehlungen einer eigens eingesetzten Expertengruppe (PSI-Gruppe). Die Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten bei der rechtzeitigen Umsetzung der neu gefassten PSI-Richtlinie in nationales Recht bis Juli 2015 unterstützen.

Mit ihrem Beitrag zur Öffnung von Datensätzen, die im Besitz öffentlicher Stellen sind, ergänzt diese Initiative die erst kürzlich angekündigten Maßnahmen der EU zum Aufbau einer datengesteuerten Wirtschaft, die auch mit Fördermitteln der Fazilität "Connecting Europe" unterstützt werden.

Die Öffnung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI) für eine Weiterverwendung verspricht einen großen sozioökonomischen Nutzen, sofern es gelingt, dafür die richtigen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Dezember 2011 verabschiedete die Kommission ein ganzes Maßnahmenpaket, zu dem auch die kürzlich erlassene Richtlinie 2013/37/EU zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors gehörte.

Die große Bedeutung, die der Weiterverwendung der Informationen des öffentlichen Sektors zukommt, wurde seitdem auch weltweit beispielsweise von den G8-Ländern anerkannt, wie die Unterzeichnung einer G8-Charta für offene Daten bezeugt.

Die Ausarbeitung dieser Leitlinien erfolgte auf der Grundlage der Beiträge zu einer Online-Konsultation, gefolgt von einer öffentlichen Anhörung und der Zusammenkunft einer PSI-Expertengruppe der Mitgliedstaaten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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