Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

IBM und der Markt für Mainframe-Wartungsdienste


Kartellrecht: Kommission erklärt Verpflichtungszusagen von IBM für bindend, um den Wettbewerb auf dem Markt für Mainframe-Wartung zu gewährleisten
Europäische Kommission befürchtete, dass IBM ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Mainframe-Wartung missbraucht haben könnte


(23.12.11) - Die Europäische Kommission hat die Verpflichtungszusagen der International Business Machines Corporation (IBM) für den Markt für Mainframe-Wartung für bindend erklärt. IBM hat sich verpflichtet, unabhängigen Anbietern von Mainframe-Wartungsdiensten Ersatzteile und technische Informationen rasch und zu wirtschaftlich angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zur Verfügung zu stellen.

Mainframes sind Hochleistungsrechner, die von Großunternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Speicherung und Verarbeitung von Geschäftsinformationen eingesetzt werden. Die Kommission hatte Bedenken, dass IBM ihren Wettbewerbern entgegen den Kartellvorschriften der EU, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagen, bei der Versorgung auf dem Markt für Mainframe-Wartungsdienste unangemessene Bedingungen auferlegt haben könnte. Die auf Grundlage der Stellungnahmen im Rahmen eines Markttests überarbeiteten Verpflichtungszusagen sind nach Überzeugung der Kommission geeignet, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Ich freue mich, dass wir unsere Wettbewerbsbedenken zusammen mit IBM rasch ausräumen konnten. Rechtzeitige Interventionen sind auf den sich schnell entwickelnden Technologiemärkten von entscheidender Bedeutung."

Mainframes (Großrechner) werden allgemein eingesetzt, um unternehmenswichtige Geschäftsprozesse abzuwickeln. Um die Kontinuität der Geschäftsabläufe zu gewährleisten, ist daher eine rasche Wartung erforderlich. Die Wartungsdienste für die Mainframes von IBM werden sowohl von IBM selbst als auch von Drittanbietern angeboten. Unabhängige Anbieter von Wartungsdiensten benötigen einen schnellen Zugang zu Ersatzteilen und technischen Informationen, um sich auf diesem Markt wirksam behaupten zu können.

Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die die Kommission von Amts wegen eingeleitet hat, da sie befürchtete, dass IBM ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Mainframe-Wartung missbraucht haben könnte. Der Beschluss der Kommission stützt sich auf Artikel 9 der Kartellverordnung Nr. 1/2003. Mit diesem Beschluss erklärt die Kommission die Verpflichtungszusagen für IBM für rechtlich bindend, ohne dabei feststellen zu müssen, ob ein Verstoß gegen die EU-Vorschriften vorlag.

Hintergrund
Im Juli 2010 leitete die Kommission eine Untersuchung ein, da sie Bedenken hegte, dass IBM ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Mainframe-Wartung missbraucht haben könnte, indem das Unternehmen unabhängigen Anbietern von Wartungsdiensten den Zugang zu wichtigen Ersatzteilen erschwerte. Solch ein Verhalten würde potenziell einen Wettbewerbsnachteil für diese Anbieter bedeuten und einen Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) darstellen.

Im September 2011 hat die Kommission betroffene Dritte um Stellungnahme zu den von IBM zur Ausräumung dieser Bedenken vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen gebeten. Mit dem Beschluss werden die auf Grundlage der Ergebnisse des Markttests überarbeiteten Verpflichtungszusagen von IBM für bindend erklärt. Zugleich wird die Untersuchung der Kommission damit eingestellt.

Sollte IBM ihres Verpflichtungszusagen nicht einhalten, könnte die Kommission gegen das Unternehmen eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent ihres Gesamtumsatzes verhängen, ohne einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften nachweisen zu müssen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen