Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

IBM und der Markt für Mainframe-Wartungsdienste


Kartellrecht: Kommission erklärt Verpflichtungszusagen von IBM für bindend, um den Wettbewerb auf dem Markt für Mainframe-Wartung zu gewährleisten
Europäische Kommission befürchtete, dass IBM ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Mainframe-Wartung missbraucht haben könnte


(23.12.11) - Die Europäische Kommission hat die Verpflichtungszusagen der International Business Machines Corporation (IBM) für den Markt für Mainframe-Wartung für bindend erklärt. IBM hat sich verpflichtet, unabhängigen Anbietern von Mainframe-Wartungsdiensten Ersatzteile und technische Informationen rasch und zu wirtschaftlich angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zur Verfügung zu stellen.

Mainframes sind Hochleistungsrechner, die von Großunternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Speicherung und Verarbeitung von Geschäftsinformationen eingesetzt werden. Die Kommission hatte Bedenken, dass IBM ihren Wettbewerbern entgegen den Kartellvorschriften der EU, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagen, bei der Versorgung auf dem Markt für Mainframe-Wartungsdienste unangemessene Bedingungen auferlegt haben könnte. Die auf Grundlage der Stellungnahmen im Rahmen eines Markttests überarbeiteten Verpflichtungszusagen sind nach Überzeugung der Kommission geeignet, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Ich freue mich, dass wir unsere Wettbewerbsbedenken zusammen mit IBM rasch ausräumen konnten. Rechtzeitige Interventionen sind auf den sich schnell entwickelnden Technologiemärkten von entscheidender Bedeutung."

Mainframes (Großrechner) werden allgemein eingesetzt, um unternehmenswichtige Geschäftsprozesse abzuwickeln. Um die Kontinuität der Geschäftsabläufe zu gewährleisten, ist daher eine rasche Wartung erforderlich. Die Wartungsdienste für die Mainframes von IBM werden sowohl von IBM selbst als auch von Drittanbietern angeboten. Unabhängige Anbieter von Wartungsdiensten benötigen einen schnellen Zugang zu Ersatzteilen und technischen Informationen, um sich auf diesem Markt wirksam behaupten zu können.

Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die die Kommission von Amts wegen eingeleitet hat, da sie befürchtete, dass IBM ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Mainframe-Wartung missbraucht haben könnte. Der Beschluss der Kommission stützt sich auf Artikel 9 der Kartellverordnung Nr. 1/2003. Mit diesem Beschluss erklärt die Kommission die Verpflichtungszusagen für IBM für rechtlich bindend, ohne dabei feststellen zu müssen, ob ein Verstoß gegen die EU-Vorschriften vorlag.

Hintergrund
Im Juli 2010 leitete die Kommission eine Untersuchung ein, da sie Bedenken hegte, dass IBM ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Mainframe-Wartung missbraucht haben könnte, indem das Unternehmen unabhängigen Anbietern von Wartungsdiensten den Zugang zu wichtigen Ersatzteilen erschwerte. Solch ein Verhalten würde potenziell einen Wettbewerbsnachteil für diese Anbieter bedeuten und einen Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) darstellen.

Im September 2011 hat die Kommission betroffene Dritte um Stellungnahme zu den von IBM zur Ausräumung dieser Bedenken vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen gebeten. Mit dem Beschluss werden die auf Grundlage der Ergebnisse des Markttests überarbeiteten Verpflichtungszusagen von IBM für bindend erklärt. Zugleich wird die Untersuchung der Kommission damit eingestellt.

Sollte IBM ihres Verpflichtungszusagen nicht einhalten, könnte die Kommission gegen das Unternehmen eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent ihres Gesamtumsatzes verhängen, ohne einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften nachweisen zu müssen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen