Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Absicherung von Verbindlichkeiten


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission gibt grünes Licht für dänische Garantieregelung für Verbindlichkeiten fusionierender Banken
Der dänische Bankensektor ist stark zersplittert und umfasst viele kleine Banken, die auf lokaler Ebene tätig sind


(28.02.12) - Die Europäische Kommission hat eine dänische Garantieregelung für Verbindlichkeiten fusionierender Banken genehmigt. Sie hat festgestellt, dass diese Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, da ein echtes Marktversagen beseitigt werden soll, die Maßnahme nicht diskriminierend ist und von dem fusionierten Unternehmen Rentabilität fordert.

Nach der Regelung könnte jede in Dänemark ansässige Bank bzw. Tochtergesellschaft einer ausländischen Bank im Falle eines Zusammenschlusses mit einer anderen in Dänemark ansässigen Bank staatliche Garantien für ihre Verbindlichkeiten erhalten, falls sich eine dieser Banken in Schwierigkeiten befindet oder in Schwierigkeiten geraten dürfte. Allerdings muss die dänische Finanzaufsichtsbehörde das fusionierte Unternehmen als rentabel eingestuft haben.

Darüber hinaus darf die Bilanzsumme des fusionierten Unternehmens nicht über 3 Mrd. EUR liegen. Dies steht mit den in der dänischen Abwicklungs- und der Ausgleichsregelung festgelegten Schwellenwerten im Einklang. Zusammenschlüsse, die diesen Schwellenwert überschreiten, sind zwecks Überprüfung gemäß den Beihilfevorschriften einzeln bei der Kommission anzumelden.

Der dänische Bankensektor ist stark zersplittert und umfasst viele kleine Banken, die auf lokaler Ebene tätig sind. Diese Banken haben Schwierigkeiten, auf internationalen Geld- und Kapitalmärkten Kredite zu erhalten, da diese Märkte aufgrund der Finanzkrise noch nicht wieder einwandfrei funktionieren. Banken mit Konsolidierungsbestrebungen könnten in diesem Kontext aus finanziellen Erwägungen auf einen Zusammenschluss verzichten.

Die Kommission stellte daher fest, dass die Regelung mit ihren Vorschriften für staatliche Beihilfen für Banken während der Finanzkrise im Einklang steht. Das gesamte Budget der Regelung umfasst 50 Mrd. DKK (rund 6,7 Mrd. EUR). Maximal ein Drittel des Gesamtbudgets der Regelung darf zur Absicherung von Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren verwendet werden. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen