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Elektroschrott in den EU-Ländern


Umwelt-Compliance: Erhöhte EU-Vorgabe zur Sammlung von Elektroschrott nicht umsetzbar
Ein Teil des Elektroschrotts wegen legaler und illegaler Exporte für die Hersteller nicht mehr erreichbar


(02.04.12) - Die von der EU angepeilten Zielvorgaben zur Sammlung ausgedienter elektrischer Geräte und Energiesparlampen, so genannter Elektroschrott, sind nur dann erreichbar, wenn die Regierungen bereit sind, zusätzliche Maßnahmen durchzuführen. Bis 2021 sollen alle EU-Länder Elektroschrott in einer Menge einsammeln, die 65 Prozent des Durchschnittsgewichts aller Geräte und Lampen entspricht, die in den vorhergehenden drei Jahren pro Jahr verkauft wurden. Allerdings ist ein Teil des Elektroschrotts wegen legaler und illegaler Exporte für die Hersteller nicht mehr erreichbar. Zudem ist einiges auf dem Müll gelandet.

Das ist eines der Ergebnisse der internationalen e-waste-Konferenz. Die Universität der Vereinten Nationen veröffentlicht die Ergebnisse eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts, das Herkunft und Ziele von Elektroschrott-Lieferungen in den Niederlanden erfasst. Auf Grundlage dieser Studie wurde ein einzigartiges Modell entwickelt, das die Menge an Elektroschrott vorhersagt, die in den jeweiligen Ländern voraussichtlich anfallen wird. Andere europäische Länder können das Modell ebenfalls einsetzen und sind so in der Lage, die Machbarkeit der EU-Vorgabe zur Einsammlung für ihr Land zu beurteilen.

Beispiele für mögliche zusätzliche Regierungsmaßnahmen in den Niederlanden sind eine Lieferverpflichtung für Städte und Gemeinden und den Einzelhandel. Darüber hinaus ist eine Registrierungspflicht für Sammlungs- und Recyclingbetriebe denkbar, die außerdem der Regierung detailliert darüber Bericht erstatten müssen, was genau sie mit ihrem Elektroschrott anfangen und inwiefern sie das "Alt gegen Neu"-Prinzip umsetzen.

Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucher kleine Elektrogeräte und Energiesparlampen einfach und kostenfrei abgeben können. Wer gebrauchte Elektrogeräte für Endkunden zur Weiterverwendung in Entwicklungsländer exportieren will, wird in Zukunft nachweisen müssen, dass alle betreffenden Geräte sich in einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand befinden. (Wecycle: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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