Soziale Netzwerke brauchen rechtliche Vorgaben
Merk kontra Facebook: "Wer das Recht auf Datenlöschung ignoriert, muss entsprechend sanktioniert werden"
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin ruft die "deutschen Datenschützer dazu auf, weiterhin engagiert und energisch gegen Facebook vorzugehen"
(04.11.11) - Kein Verständnis zeigt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk für die Praxis von Facebook, persönliche Daten entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Nutzer nicht zu löschen. Merk sagte: "Der Grundsatz, dass Daten nicht ohne Einwilligung des Betroffenen gespeichert und genutzt werden dürfen, gilt nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Wenn Facebook sich nicht daran hält, muss das Unternehmen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Ich rufe die deutschen Datenschützer dazu auf, weiterhin engagiert und energisch gegen Facebook vorzugehen."
Merk weiter erklärte:
"Persönliche Nachrichten müssen für Facebook & Co. tabu sein. Es kann nicht sein, dass soziale Netzwerke persönliche Kommunikationsinhalte zu eigenen kommerziellen Zwecken auswerten. Das ist eine ganz gravierende Verletzung des innersten Kerns der Privatsphäre. Daran ändert auch eine Einwilligung in die völlig undurchsichtigen Nutzungsbedingungen von Facebook nichts. In einem anderen Punkt kann sich Facebook noch nicht einmal auf eine angebliche Einwilligung der Betroffenen stützen: Wenn das soziale Netzwerk Daten entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Nutzer nicht löscht, dann ist das mehr als nur ein Vertrauensbruch und muss Konsequenzen haben."
Die bayerische Ministerin hatte bereits im Mai dieses Jahres mit der zuständigen EU-Kommissarin Reding über die Zukunft des Datenschutzes in Europa gesprochen. "Wir waren uns einig, dass wir gerade für soziale Netzwerke klare rechtliche Vorgaben brauchen. Diese müssen aber auch effektiv durchgesetzt werden können. Hierzu gehören für mich, weil offenbar leider nichts anderes hilft, wirtschaftliche Sanktionen, die auch über Staatsgrenzen hinweg vollstreckt werden können. Dabei darf es auch keine Denkverbote geben." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.