Soziale Netzwerke brauchen rechtliche Vorgaben
Merk kontra Facebook: "Wer das Recht auf Datenlöschung ignoriert, muss entsprechend sanktioniert werden"
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin ruft die "deutschen Datenschützer dazu auf, weiterhin engagiert und energisch gegen Facebook vorzugehen"
(04.11.11) - Kein Verständnis zeigt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk für die Praxis von Facebook, persönliche Daten entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Nutzer nicht zu löschen. Merk sagte: "Der Grundsatz, dass Daten nicht ohne Einwilligung des Betroffenen gespeichert und genutzt werden dürfen, gilt nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Wenn Facebook sich nicht daran hält, muss das Unternehmen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Ich rufe die deutschen Datenschützer dazu auf, weiterhin engagiert und energisch gegen Facebook vorzugehen."
Merk weiter erklärte:
"Persönliche Nachrichten müssen für Facebook & Co. tabu sein. Es kann nicht sein, dass soziale Netzwerke persönliche Kommunikationsinhalte zu eigenen kommerziellen Zwecken auswerten. Das ist eine ganz gravierende Verletzung des innersten Kerns der Privatsphäre. Daran ändert auch eine Einwilligung in die völlig undurchsichtigen Nutzungsbedingungen von Facebook nichts. In einem anderen Punkt kann sich Facebook noch nicht einmal auf eine angebliche Einwilligung der Betroffenen stützen: Wenn das soziale Netzwerk Daten entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Nutzer nicht löscht, dann ist das mehr als nur ein Vertrauensbruch und muss Konsequenzen haben."
Die bayerische Ministerin hatte bereits im Mai dieses Jahres mit der zuständigen EU-Kommissarin Reding über die Zukunft des Datenschutzes in Europa gesprochen. "Wir waren uns einig, dass wir gerade für soziale Netzwerke klare rechtliche Vorgaben brauchen. Diese müssen aber auch effektiv durchgesetzt werden können. Hierzu gehören für mich, weil offenbar leider nichts anderes hilft, wirtschaftliche Sanktionen, die auch über Staatsgrenzen hinweg vollstreckt werden können. Dabei darf es auch keine Denkverbote geben." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
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Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
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Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
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Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.