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Wie läuft Wirtschaftsspionage ab?


Für "Spione" können alle denkbaren Informationen eines Unternehmens interessant sein
Besonders gefährdet sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Kundendaten, Personaldaten und Know-how in der Fertigung und Produktion


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(11.11.11) - 74 Prozent der Fälle von Wirtschaftsspionage gehen laut einer aktuellen Studie der KPMG auf mangelhafte interne Kontrollen zurück. "Exklusive Einblicke in die Praxis der Wirtschaftsspionage" gab es auf einer Iron Mountain-Unternehmensveranstaltung Ende Oktober in Frankfurt. Als Experten diskutierten Klaus Dieter Matschke, einer der renommiertesten deutschen Ermittler und Berater für Unternehmenssicherheit, der Leiter des Referats Spionageabwehr / Wirtschaftsschutz beim Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Walter Opfermann, sowie Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer von Iron Mountain Deutschland über das Thema. Neben den Methoden, die Mitarbeiter, Konkurrenten oder Geheimdienste einsetzen, um an fremde Daten oder Know-how zu gelangen, stand dabei auch der Schutz gegen Wirtschaftsspionage im Fokus der Veranstaltung.

Immer mehr Unternehmen sind von Wirtschaftsspionage betroffen. Der dabei entstehende Schaden ist immens und in vielen Fällen existenzgefährdend. Nach der SiFo-Studie der Steinbeis-Hochschule 2009/10 war 2009 bereits jedes sechste Unternehmen von Daten- oder Know-how-Diebstahl betroffen. Bei den forschungsintensiven Unternehmen wurde sogar jedes vierte Unternehmen Opfer. Dabei handelt es sich nur um die dokumentierten Fälle. Um Imageschäden zu vermeiden, werden viele Fälle nicht publik gemacht.

Für "Spione" können dabei alle denkbaren Informationen eines Unternehmens interessant sein. Besonders gefährdet sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Kundendaten, Personaldaten und Know-how in der Fertigung und Produktion. Durch die zunehmende Vernetzung in Zeiten des Internets sind sprachliche, räumliche oder geografische Hürden kaum noch vorhanden. Auch bei den Methoden zur Wirtschaftsspionage sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Sie reichen vom Einsatz von professionellen Spionen, Hackern, Trojanern oder Lauschangriffen über das gezielte Einschleusen von Mitarbeitern in fremde Firmen bis hin zum Wühlen im Müll eines Unternehmens.

Risiko eigener Mitarbeiter
In 70 Prozent der Fälle (Quelle: SiFo-Studie 2009/10 der Steinbeis-Hochschule Berlin) kommen die Täter aus den Reihen des betroffenen Unternehmens selbst. Die Gründe dafür sind vielfältig: Häufig reicht es aus, dass ein einzelner Mitarbeiter unzufrieden ist und Informationen an die Konkurrenz weiterleitet. In drei Viertel der Fälle (Quelle: KPMG-Studie zu Wirtschaftskriminalität, 2011) konnten sich die Täter dabei mangelhafte interne Kontrollen zunutze machen. Das überrascht nicht, treffen doch nur 58 Prozent (Quelle: SiFo-Studie 2009/10 der Steinbeis-Hochschule Berlin) der forschungsintensiven und lediglich ein Drittel (Quelle: SiFo-Studie 2009/10 der Steinbeis-Hochschule Berlin) der anderen Unternehmen umfangreiche Schutzvorkehrungen für ihre geschäftskritischen Daten. Dem Thema "Wirtschaftsspionage" wird nach wie vor zu wenig Bedeutung beigemessen und das, obwohl sich 43 Prozent der Unternehmen (Quelle: Universität Texas) nicht mehr von einem schweren Datenverlust erholen. Besonders gefährdet sind nicht nur Großkonzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen. Viele Mittelständler gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihre Daten und ihr Know-how für andere Unternehmen uninteressant seien.

Schutzmöglichkeiten
Absoluten Schutz gegen Wirtschaftsspionage gibt es nicht. Wichtig ist es, dass Unternehmen sich mit den Gefahren auseinandersetzen. Das Thema sollte deshalb in den Zuständigkeitsbereich des Top-Managements fallen. Darüber hinaus empfiehlt sich die Unterstützung durch einen externen Dienstleister, der sich auf den Schutz von Informationen spezialisiert hat.

Denn der Schutz von Daten ist eine umfangreiche Aufgabe, der eine klare Strategie zugrunde liegen muss:

>> Analyse der eigenen Daten:
Nicht alle Informationen sind für dritte gleich wertvoll. Unternehmen sollten einen besonderen Fokus auf den Schutz ihrer geschäftskritischen Daten legen.

>> Notfallplan für den Fall eines schweren Datenverlusts: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie auch in diesem Fall schnellen Zugang zu ihren geschäftskritischen Daten haben, um den laufenden Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

>> Ausgewogene Schutzmaßnahmen und feste Regeln: Dabei geht es nicht um übertriebene Überwachung oder Misstrauen gegenüber den Mitarbeitern. In vielen Unternehmen fehlen schlicht klare Regeln für den Umgang mit Unternehmensinformationen. Beispielsweise ist nur in wenigen Unternehmen die Social-Media Nutzung der Mitarbeiter geregelt. Auch für den Umgang mit mobilen Geräten gibt es häufig keine Guidelines, obwohl viele Mitarbeiter diese sowohl privat als auch dienstlich nutzen.

>> Sensibilität in der Belegschaft schaffen: Viele Mitarbeiter sind sich der Gefahr nicht bewusst. Geschäftsreisende plaudern beispielsweise gerne für Mitreisende gut hörbar über geschäftkritische Informationen ihres Unternehmens.

"Ein Großteil der Unternehmen hat beim Schutz vor Wirtschaftsspionage Nachholbedarf. Dabei kann ein externer Dienstleister bei der Implementierung geeigneter Maßnahmen helfen. Ob Großunternehmen oder KMU – Unternehmen jeder Größe profitieren sofort von höchsten Sicherheitsstandards, die sie eigenständig nicht oder nur mit höchstem Aufwand gewährleisten können," sagt Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer von Iron Mountain Deutschland. (Iron Mountain: ra)

Iron Mountain: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Europäische Kommission

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

Compliance in der Landwirtschaft Die Europäische Kommission hat die die Mitgliedstaaten noch nachdrücklicher aufgefordert, die Einhaltung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten ab dem 1. Januar 2013 sicherzustellen. Nach der Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen müssen ab dem 1. Januar 2013 Sauen und Jungsauen in allen Schweinehaltungsbetrieben, die mindestens zehn Sauen halten, etwa zweieinhalb Monate lang während ihrer Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden. Somit werden die Schweine aus engen Einzelbuchten einer artgerechteren Haltung zugeführt.

Einschränkung des freien Kapitalverkehrs Die Europäische Kommission hat Belgien förmlich aufgefordert, diskriminierende Bestimmungen zur Erbschafts- und zur Unternehmensbesteuerung aufzuheben. Erbschaftsteuer: Laut den Vorschriften der Regionen Brüssel und Wallonien kann bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer zwischen mehreren Aktienkursen gewählt werden. Dies gilt jedoch nur für solche Aktien, die an der belgischen Börse gehandelt werden.

Compliance in der Landwirtschaft Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die öffentlichen Zuwendungen für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind, und hat Deutschland daher aufgefordert, Beihilfen von rund 30 Mio. EUR vom Begünstigten zurückzufordern. Der Zweckverband (im Folgenden "Zweckverband TKB") erbringt in Rheinland-Pfalz Dienstleistungen für die Tierkörperbeseitigung und die Entsorgung von Schlachtabfällen. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Zweckverband TKB keine Ausgleichszahlungen erhalten darf, da ihm aufgrund seiner ausreichenden Reservekapazitäten für Seuchenfälle keine zusätzlichen Kosten für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung entstehen.

Compliance in der Umweltpolitik Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, seine nationalen Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Die Kommission bemängelt, dass die potenziellen Umweltauswirkungen eines Projekts im Zusammenhang mit einer österreichischen Skipiste nicht wie im EU-Recht verlangt geprüft wurden. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Poto?nik richtet die Kommission daher an Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Sollte innerhalb von zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort eingehen, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fall befassen.

Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken In einem von der Europäischen Kommission angenommenen Vorschlag sind strengere Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken vorgesehen. Hochwertige, zuverlässige Statistiken sind für faktengestützte Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Der Bedarf an solchen Daten ist im Zusammenhang mit der stärkeren wirtschaftspolitischen Koordinierung, die im vergangenen Jahr in der EU vereinbart wurde, weiter angestiegen. Zudem haben die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen gezeigt, wie wichtig glaubwürdige Statistiken sind, um für Entscheidungen dieser Art das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Finanzmärkte sicherzustellen.

Verstöße gegen die EU-Zollbestimmungen Ein Netz von Unternehmen, das, um die hohen EU-Zölle zu umgehen, über mehrere südostasiatische Länder betrügerisch Rohrformstücke aus China eingeführt hatte, wurde bei Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) entdeckt. Diese Untersuchungen führte das OLAF gemeinsam mit Behörden mehrerer Mitgliedstaaten und mit indischen und taiwanesischen Zollbehörden durch. Ergebnis der Untersuchungen war die Nacherhebung von Zöllen in Höhe von 9 Mio. EUR. In späteren Strafverfahren in Deutschland und dem Vereinigten Königreich wurden drei der Beteiligten zu Freiheitsstrafen verurteilt.

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Starker Verkaufs- und Provisionsdruck Soziale Netzwerke brauchen rechtliche Vorgaben