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Im Spitzensport wird im großen Stil gedopt


Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert klare Regeln für fairen Sport
Gesetz müsse in der Lage sein, der immer perfektionierteren Dopingmethoden Herr zu werden

(13.02.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erinnerte an ihre Forderung, die Anwendung von Doping-Methoden und damit beispielsweise auch das Eigenblutdoping eindeutig unter Strafe zu stellen und auch den dopenden Sportler selbst ins Visier zu nehmen.

"Wir sehen hier leider wieder, dass im Spitzensport in großem Stil gedopt wird", so Merk. "Davor dürfen wir im Interesse der ehrlichen und fairen Spitzensportler nicht die Augen verschließen. Wir müssen stattdessen ganz klar den Besitz verbotener Dopingmittel vom ersten Milligramm an unter Strafe stellen. Nur so haben unsere Staatsanwaltschaften ausreichende Ermittlungsansätze, um auch gegen den dopenden Sportler selbst vorgehen zu können." Bisher steht nur der Besitz größerer Mengen von Dopingmitteln unter Strafe, der aber beim Sportler nur selten nachgewiesen werden kann.

Außerdem muss das Gesetz nach Merk in der Lage sein, der immer perfektionierteren Dopingmethoden Herr zu werden. "Die jetzt zur Diskussion stehenden Fälle von Eigenblutdoping zeigen, dass der Gesetzgeber hier ein klares Signal setzen und die Anwendung unerlaubter Dopingmethoden ohne Wenn und Aber unter Strafe stellen muss. Das derzeitige Arzneimittelgesetz, das nach wie vor versucht, einzelne Methoden in Verbindung mit Stoffen unter Strafe zu stellen, wird mit jeder neuen Methode an seine Grenzen stoßen. Stattdessen brauchen wir eine klare Regelung: Die Anwendung verbotener Methoden muss unabhängig von der Art der verwendeten Stoffe unter Strafe stehen, wie das in meinem Gesetzentwurf vorgesehen ist - nur so schließen wir Schlupflöcher und sorgen für einen ehrlichen und fairen Sport." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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